KI-Förderung MV 2026: Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für die Umsetzung

Mecklenburg-Vorpommern fördert die Einführung konkreter KI-Lösungen in Unternehmen. Was gefördert wird, wer antragsberechtigt ist – und warum Strategie und Umsetzung sauber getrennt gehören.

Zwei Personen planen an einem Tisch ein KI-Projekt: Laptop mit Prozess-Diagramm, ausgedruckte Auswertungen mit Landkarte und Kaffeetasse

Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Förderung für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen gestartet. Die Richtlinie ist am 30. Juni 2026 in Kraft getreten und richtet sich an kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden (Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern). Das Spannende daran: Gefördert wird nicht das Reden über KI, sondern die konkrete Einführung einer KI-Lösung in Ihre Prozesse.

Genau an dieser Stelle setze ich mit meinen Unternehmen an – und zwar über den gesamten Weg: von der Beratung, Strategie und Konzeption, idealerweise über eine BAFA-Förderung für die vorgelagerte Analyse, bis hin zur konkreten Umsetzung, die sich über die neue KI-Förderung MV bezuschussen lässt. So entsteht aus einer Idee ein förderfähiges Projekt, das im Alltag wirklich etwas verändert – und nicht in der Schublade landet.

Sie fragen sich vor allem, welche Projekte sich lohnen? Dann lesen Sie den Praxisteil mit neun konkreten Beispielen und einem kompakten FAQ: KI-Förderung MV: Welche Projekte können Unternehmen jetzt umsetzen?

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Worum geht es bei der neuen KI-Förderung?

Die Förderung soll Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern einen niedrigschwelligen Zugang zu KI-gestützten Wertschöpfungsprozessen ermöglichen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Gefördert werden Vorhaben zur Einführung von KI-Lösungen, die bestehende Prozesse im Unternehmen verbessern. Im Antrag muss deshalb nachvollziehbar dargestellt werden, wie der Prozess bisher funktioniert, wie er künftig mit KI verbessert werden soll und welchen Nutzen das für die Wettbewerbsfähigkeit hat (TBI-Antragstellung).

Das ist ein wichtiger Punkt: Es reicht nicht, einfach ein Tool einzukaufen, auf dem „KI" steht. Die Lösung muss überwiegend auf Künstlicher Intelligenz im Sinne selbstlernender Systeme beruhen, also zum Beispiel auf maschinellem Lernen oder neuronalen Netzen (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschuss liegt bei 50.000 Euro je Vorhaben (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Praktisch bedeutet das: Ein förderfähiges KI-Projekt mit 50.000 Euro zuwendungsfähigen Kosten kann mit bis zu 25.000 Euro bezuschusst werden. Ein förderfähiges Projekt mit 100.000 Euro zuwendungsfähigen Kosten kann den maximalen Zuschuss von 50.000 Euro erreichen.

Das „bis zu" bezieht sich also vor allem auf drei Dinge: die tatsächliche Höhe der anerkannten zuwendungsfähigen Ausgaben, den maximalen Zuschussbetrag von 50.000 Euro und die verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Was bedeutet die Bagatellgrenze?

Die Förderung hat eine Mindestprojektgröße. Diese Mindestgrenze nennt man Bagatellgrenze.

Für Unternehmen mit bis zu einschließlich 50 Mitarbeitenden müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als 15.000 Euro betragen. Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden liegt diese Grenze bei mehr als 20.000 Euro (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Ein kleines Beispiel:

  • Ein KI-Projekt mit 10.000 Euro förderfähigen Kosten wäre zu klein.
  • Ein KI-Projekt mit 20.000 Euro förderfähigen Kosten kann bei einem Unternehmen bis 50 Mitarbeitende grundsätzlich prüffähig sein.
  • Bei 20.000 Euro zuwendungsfähigen Kosten läge der Zuschuss bei 50 Prozent, also bei bis zu 10.000 Euro.

Die Bagatellgrenze bedeutet also nicht, dass das Unternehmen eine bestimmte Größe haben muss. Sie bedeutet, dass das Projekt selbst eine bestimmte Mindestgröße erreichen muss.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitenden in Jahresarbeitseinheiten. Das Unternehmen muss über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen, in der das Vorhaben umgesetzt wird (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Das Vorhaben muss überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden. Außerdem muss die Finanzierung des Eigenanteils gesichert sein.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Beratungsunternehmen, Finanz- und Versicherungsdienstleister, Freiberufler, Unternehmen aus Fischerei, Aquakultur, Land- und Forstwirtschaft, Energieversorgung, Bergbau sowie Kliniken, Schulträger, gemeinnützige Einheiten und Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen.

Was kann gefördert werden?

Die Richtlinie nennt mehrere Anwendungsbereiche, in denen KI-Lösungen gefördert werden können. Dazu gehören Leistungserbringung, Produktion und Dienstleistung, Logistik, Marketing und Vertrieb sowie IT-Sicherheit. Beispiele sind:

  • KI-gestützte Terminplanung und Disposition
  • Materialbedarfsprognosen und vorausschauende Wartung
  • Qualitätssicherung und Prozessautomation
  • Wissens- und Supportsysteme, Kundenservice und Sprachassistenten
  • Lagerbestandsoptimierung sowie Absatz- und Nachfrageprognosen
  • Website-Chatbots und Kundenfeedback-Analyse
  • Angebotserstellung, Content- und Texterstellung
  • Cyber-Abwehr und Datenflusskontrolle

Förderfähig sind die notwendigen Investitionen in Hard- und Software sowie untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung. Dazu können auch Beratungsleistungen und Schulungen von Multiplikatoren gehören (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Was wird eher nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind reine regelbasierte oder deterministische Systeme ohne Lernfähigkeit. Eine einfache Automatisierung, ein klassischer Entscheidungsbaum oder ein starres Formular reichen also nicht aus, wenn keine selbstlernende KI-Komponente vorhanden ist.

Auch Standard-Hardware wie Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker oder Monitore ist nicht förderfähig, sofern sie nicht zwingend notwendiger und untergeordneter Teil eines förderfähigen KI-Vorhabens ist. Dasselbe gilt für Standard-Software, herkömmliche Bürosoftware, Betriebssysteme, Standard-Webseiten und Standard-Webshops. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Eigenleistungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Reise- und Unterbringungskosten, Finanzierungskosten, bestimmte laufende Nutzungsentgelte und erstattungsfähige Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung (TBI-Downloads & Hinweise für Antragsteller).

Wann darf das Projekt starten?

Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der dem Projekt zuzurechnen ist. Mit Eingang des elektronischen Antrags wird ein vorzeitiger Vorhabenbeginn automatisch genehmigt – ein Start vor Bewilligung erfolgt allerdings auf eigenes Risiko und begründet keinen Anspruch auf die Förderung.

Das Einholen von Angeboten, Recherchen und die Projektplanung gelten als vorbereitende Arbeiten. Diese sind aber selbst nicht zuwendungsfähig (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Die Formulare werden heruntergeladen, ausgefüllt, lokal gespeichert und anschließend über das MV-Serviceportal mit ELSTER-Zertifikat beziehungsweise „Mein Unternehmenskonto" hochgeladen und abgesendet (TBI-Antragstellung).

Zu den Unterlagen gehören unter anderem das Antragsformular, die KMU-Erklärung, die De-minimis-Erklärung, die Bestätigung des Eigenanteils, eine Kopie der Gewerbeanmeldung, Angebote für die geplanten Investitionen und Leistungen, Nachweise zum KI-Einsatz sowie Fotos der Betriebsstätte und möglichst des bisherigen Prozesses.

Gerade der Nachweis des KI-Einsatzes ist wichtig. Im Antrag sollen Belege beigefügt werden, aus denen hervorgeht, dass die geplante Lösung tatsächlich Künstliche Intelligenz im Sinne der Richtlinie beinhaltet – zum Beispiel technische Dokumentationen, Leistungsbeschreibungen oder Produktbeschreibungen des Anbieters.

Warum Strategie und Umsetzung zusammen gedacht gehören

Die neue Förderung ist besonders interessant, weil sie die Umsetzung konkreter KI-Lösungen unterstützt. Viele Unternehmen stehen aber vorher an einer anderen Stelle: Sie wissen noch gar nicht genau, welcher Prozess sich eignet, welche Daten vorhanden sind, welche Lösung sinnvoll wäre und ob der Nutzen groß genug ist.

Daraus ergibt sich eine sinnvolle Reihenfolge: Erst wird geklärt, welche Prozesse im Unternehmen wirklich relevant sind. Dann wird entschieden, wo KI tatsächlich einen messbaren Nutzen bringt. Erst danach wird das konkrete Umsetzungsprojekt definiert und förderfähig beantragt.

Eine KI-Förderung ersetzt keine Strategie. Sie entfaltet ihren Wert erst dann, wenn klar ist, welche Lösung eingeführt werden soll – und warum genau diese Lösung den Unternehmensalltag verbessert.

BAFA-Beratung und KI-Umsetzung: Zwei Förderlogiken, ein Gesamtprozess

Für Unternehmen kann es sinnvoll sein, Beratung, Konzeption und Strategieentwicklung von der späteren Umsetzung zu trennen. Eine Beratungsförderung wie BAFA kann je nach Unternehmenssituation für die vorgelagerte Analyse, Konzeption und Strategieentwicklung in Betracht kommen, während die neue KI-Förderung MV anschließend die konkrete Einführung einer KI-Lösung unterstützt.

Genau diesen Gesamtprozess begleite ich mit meinen Unternehmen: Erst arbeiten wir sauber heraus, welcher Prozess wirklich verbessert werden soll. Anschließend bereiten wir die Umsetzung als konkretes KI-Projekt vor und beantragen sie.

Wichtig ist dabei, die Förderlogiken nicht zu vermischen. Die MV-KI-Förderung ist keine allgemeine Strategie- oder Konzeptförderung, sondern richtet sich auf die Einführung einer KI-Lösung zur Verbesserung eines konkreten Prozesses (TBI-Richtlinie zur KI-Förderung).

Für welche Unternehmen lohnt sich ein erster Blick?

Ein erster Fördercheck lohnt sich vor allem für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, die:

  • bis zu 100 Mitarbeitende haben,
  • der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet sind,
  • einen konkreten Prozess verbessern wollen,
  • bereit sind, ein KI-Projekt mit mindestens 15.000 beziehungsweise 20.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben umzusetzen,
  • eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben,
  • den Eigenanteil und die Vorfinanzierung leisten können,
  • und eine KI-Lösung einführen wollen, die mehr ist als reine Standardsoftware.

Besonders interessant ist die Förderung für Unternehmen, die unter Zeitdruck, Fachkräftemangel, vielen wiederkehrenden Aufgaben oder unklaren Prozessen leiden. Genau dort kann KI ihren Nutzen zeigen – wenn sie nicht als Trendthema eingeführt wird, sondern als Werkzeug für einen konkreten Engpass. Wer tiefer einsteigen will, findet auch bei der IHK zu Schwerin begleitende Informationsangebote.

Fazit

Die neue KI-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiges Signal. Sie fördert nicht das Reden über KI, sondern die konkrete Umsetzung in Unternehmen. Bis zu 50 Prozent Zuschuss und maximal 50.000 Euro können ein starker Hebel sein, wenn ein Unternehmen ein sinnvolles KI-Projekt sauber vorbereitet.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI im eigenen Betrieb einsetzen möchte, sollte jetzt nicht zuerst nach Tools suchen. Der bessere erste Schritt ist die Frage, welcher Prozess im Unternehmen so viel Zeit, Wissen oder Entscheidungskraft bindet, dass sich eine KI-gestützte Lösung wirklich lohnt. Genau dort beginnt ein gutes Förderprojekt – und genau dort begleite ich Sie, von der Strategie über die BAFA-Beratung bis zur geförderten Umsetzung.

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Ob Ihr Projekt förderfähig ist, hängt am Prozess, am Nutzen und am nachvollziehbaren KI-Anteil. In einem kurzen Gespräch ordnen wir das ein – und Sie wissen, ob sich ein Antrag lohnt.

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