Ich war letzte Woche in einem Bekleidungsgeschäft einkaufen, im Hintergrund lief ein Radiospot. Vor der eigentlichen Werbung kam ein Hinweis: Diese Werbung enthält eine KI-generierte Stimme. Ich habe den Kopf geschüttelt und mich gefragt: Was soll das eigentlich bringen?
Das ist für mich der EU AI Act in Reinform. Gut gemeint, schlecht gemacht. Oder, um es weniger diplomatisch zu sagen: der Fiebertraum einer Bürokratie, die sich Regeln ausdenkt, ohne einen Tag in der Praxis verbracht zu haben. Bevor mir jemand widerspricht: Das hier ist ausdrücklich meine persönliche Meinung, keine juristische Bewertung. Aber sie beschäftigt mich gerade, und ich wollte sie einmal aufschreiben.
Nächster Schritt
Wissen Sie, was der EU AI Act für Ihren Betrieb konkret bedeutet?
Zwischen Panikmache und Ignorieren liegt der nüchterne Mittelweg. Lassen Sie uns gemeinsam anschauen, wo bei Ihnen KI läuft, was Sie wirklich kennzeichnen müssen und was unkritisch ist.
Was richtig ist
Vorweg, damit kein falscher Eindruck entsteht: Dass Menschen vor Deepfakes geschützt werden, die ihr Recht am eigenen Bild verletzen, finde ich absolut richtig. Wenn jemand mein Gesicht nimmt und mir Worte in den Mund legt, die ich nie gesagt habe, oder mich in Situationen zeigt, in denen ich nie war, dann muss das Konsequenzen haben. Da gibt es aus meiner Sicht nichts zu diskutieren.
Genau an dieser Stelle hat die Kennzeichnungspflicht ihren berechtigten Kern. Es geht darum, Täuschung zu verhindern – Inhalte, die vorgeben, echt zu sein, obwohl sie es nicht sind, und die jemandem schaden können. Aber genau da hätte die Regelung auch aufhören können. Stattdessen ist daraus ein bürokratisches Konstrukt geworden, das an zwei Beispielen aus meinem eigenen Arbeitsalltag zeigt, wie weit man am eigentlichen Ziel vorbeischießen kann.
Beispiel eins: Das optimierte Foto
Ich fotografiere mich, und das Bild soll besser aussehen. Vor einigen Jahren hätte ich dafür Photoshop geöffnet. Ich hätte mich in einen anderen Hintergrund eingearbeitet, Licht und Schatten angepasst, kleine Hautunreinheiten wegretuschiert, an Sättigung und Kontrast gedreht. Das wäre mühsame Handarbeit gewesen, aber niemand hätte von mir verlangt, das Ergebnis als bearbeitet zu kennzeichnen.
Heute sage ich einer KI, sie soll genau dasselbe tun. Innerhalb von Sekunden statt Stunden. Und plötzlich bin ich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es sich um ein KI-optimiertes Bild handelt.
Was hat sich denn inhaltlich geändert? Nichts. Es ist immer noch ein Werkzeug, das eine Bildbearbeitung vornimmt, die ich früher selbst mit der Maus erledigt habe. Nur weil dieses Werkzeug jetzt automatisiert und schneller arbeitet, wird aus einer normalen Bearbeitung ein kennzeichnungspflichtiger Vorgang. Wem ist damit geholfen? Mir fällt niemand ein. Das Bild sieht besser aus, es ging schneller, und trotzdem muss ich mich dafür rechtfertigen, dass ich ein modernes Werkzeug benutzt habe.
Nicht das Ergebnis entscheidet über die Kennzeichnung, sondern das Werkzeug, mit dem es entstanden ist. Das ist der Denkfehler.
Beispiel zwei: Die Stimme im Radiospot
Noch absurder wird es bei Werbespots mit KI-generierten Stimmen. Die müssen vor der eigentlichen Werbung ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine künstliche Stimme zu hören sein wird.
Wovor genau soll das schützen? Vor wem? Sendezeit im Radio ist teuer erkauft. Jede Sekunde kostet Geld. Und jetzt sollen Unternehmen, die dank KI günstiger und schneller professionelle Werbespots produzieren können, einen Teil dieser wertvollen Sekunden dafür verwenden, ein Verfahren offenzulegen, das niemandem schadet.
Dass es heute möglich ist, in kurzer Zeit und zu überschaubaren Kosten einen guten Werbespot zu produzieren, ist eine gute Entwicklung. Gerade für kleine Betriebe, für die professionelle Werbung früher schlicht zu teuer war. Aber offenbaren zu müssen, wie man ihn produziert hat, ist eine Vorschrift, deren Nutzen sich mir nicht erschließt. Bei einer Werbestimme geht es nicht um Täuschung über eine Person – es geht um einen Sprecher, der eben kein Mensch ist. Wen genau schützt der Hinweis?
Wenn Theorie auf Praxis trifft
Beide Beispiele zeigen für mich dasselbe Muster: Menschen, die aus der Theorie kommen und selbst nicht in der Praxis arbeiten, entwerfen Regeln, ohne zu Ende zu denken, welche Fragen und merkwürdigen Umsetzungen daraus im Alltag entstehen. Das Ergebnis sind Vorschriften, die niemandem konkret nützen, aber überall Reibung erzeugen.
Der Kern des EU AI Act ist ja richtig gedacht. Er will Täuschung, Manipulation und den Missbrauch der eigenen Identität verhindern. Das unterschreibe ich sofort. Aber zwischen dem berechtigten Schutz vor einem Deepfake und der Pflicht, ein aufgehübschtes Bewerbungsfoto zu kennzeichnen, liegt ein Unterschied ums Ganze. Eine gute Regel trennt genau da – die schlechte wirft beides in denselben Topf.
Und das bleibt nicht folgenlos. Wenn Menschen sich fragen, wofür eine Regelung eigentlich gut sein soll und keine überzeugende Antwort bekommen, wächst der Unmut. Wir haben gerade wieder Wahlen erlebt, bei denen Parteien Zulauf gewinnen, die den Austritt aus der EU fordern. Ich bin überzeugter EU-Befürworter, keine Frage. Aber ich kann nachvollziehen, warum manche Menschen an einen Punkt kommen, an dem sie diese Art Vormundschaft, diese Einschränkung von Freiheit und unternehmerischen Möglichkeiten, einfach nicht mehr mittragen wollen.
Der internationale Blick
Weltweit stehen Unternehmen im Wettbewerb um Innovationskraft und Geschwindigkeit. In der EU, besonders in Deutschland, entsteht zunehmend das Gefühl: Die Möglichkeiten sind da, aber wir dürfen sie hier nicht nutzen. Wer sie ausschöpfen will, muss ins Ausland ausweichen.
Das ist die Entwicklung, die mir wirklich Sorgen macht. Nicht die KI selbst, sondern die Frage, ob wir bei der KI-Revolution international mithalten können, wenn wir uns mit Regelungen wie dieser selbst ausbremsen. Das hat sicher noch viele weitere Ursachen, die Fachkräftesituation, die Energiepreise, die Bürokratie insgesamt. Aber der EU AI Act ist für mich ein Beispiel, an dem sich das Grundproblem besonders klar zeigt: gut gemeinte Regulierung, die am Ende mehr verhindert als schützt.
Mich stört das nicht als Prinzipienreiter, sondern als Unternehmer, der jeden Tag mit kleinen und mittelständischen Betrieben arbeitet. Für die zählt jede Stunde und jeder Euro. Wenn Regulierung Reibung erzeugt, ohne einen erkennbaren Schutz zu liefern, dann ist das kein Kavaliersdelikt – dann ist es genau die Art Ballast, die Betriebe davon abhält, überhaupt erst anzufangen.
Warum ich das trotzdem nicht als Ausrede gelten lasse
Jetzt könnte man meinen Ärger als Vorlage nehmen, KI ganz sein zu lassen. Genau das wäre der falsche Schluss – und ich will ehrlich sein, damit dieser Kommentar nicht in die falsche Schublade wandert. Der Rahmen ist an manchen Stellen unglücklich gemacht, aber er ist beherrschbar. Für die allermeisten Betriebe läuft er auf zwei nüchterne Dinge hinaus: wissen, welche KI im Haus überhaupt läuft, und sichtbare KI sauber kennzeichnen. Das ist kein Grund zur Panik, und es ist erst recht kein Grund, die Chancen liegen zu lassen.
Wer wissen will, welche Pflichten seit dem 2. August 2026 tatsächlich greifen und was davon den Mittelstand betrifft, findet die sachliche Einordnung in meinem ausführlichen Beitrag EU AI Act ab 2. August 2026: Was jetzt für Ihr Unternehmen gilt. Und dass Regulierung fast nie das eigentliche Hindernis ist, sondern oft nur der bequeme Grund, nicht anzufangen, habe ich am Beispiel Datenschutz beschrieben – Datenschutz als Ausrede? Warum Digitalisierung trotzdem möglich ist.
Mein Punkt ist also nicht: weniger KI. Mein Punkt ist: bessere Regeln. Regeln, die von Menschen gemacht werden, die verstehen, wie ein Foto entsteht und wie ein Radiospot produziert wird. Solange das nicht passiert, werden wir uns über Hinweise im Supermarktradio wundern, die niemand braucht – während anderswo längst gebaut wird, was wir uns hier noch verbieten.
Was bleibt
Das ist meine persönliche Meinung, keine juristische Bewertung. Ich bin für Schutz vor echtem Missbrauch, und ich bin für Europa. Aber ich bin gegen Regeln, die Reibung erzeugen, ohne etwas zu schützen. Der EU AI Act hat einen richtigen Kern und eine schlechte Umsetzung – und das eine sollte man vom anderen trennen können, statt beides gleich mitzuverdammen.
Wenn Sie unsicher sind, wo Ihr Betrieb zwischen sinnvoller Vorsicht und übertriebener Zurückhaltung steht, schauen wir gemeinsam drauf: Welche KI läuft bei Ihnen, was ist zu kennzeichnen, was ist unkritisch – und wo lohnt sich der nächste sinnvolle Schritt, ohne die Sache zu dramatisieren. Lassen Sie uns das in einem kurzen Gespräch durchgehen.