Mecklenburg-Vorpommern fördert seit dem 30. Juni 2026 die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen. Das ist erst einmal keine Neuigkeit. Neu ist, was Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank Anfang September gemeinsam mit den Wirtschaftskammern nachgeliefert hat: eine Zahl und eine Erweiterung. Beides lohnt sich anzuschauen – und zwar zügig.
Ich lese solche Meldungen nicht als Verwaltungsnachricht, sondern aus Unternehmersicht. Die interessante Frage ist nie „Was hat das Land beschlossen?“, sondern „Was heißt das für einen normalen Betrieb hier in der Region – und wann muss er handeln, damit es nicht zu spät ist?“. Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Fördercheck
Passt Ihr KI-Vorhaben zur aktuellen Förderung in MV?
In einem kurzen Erstgespräch klären wir, welcher Ihrer Abläufe sich für ein förderfähiges KI-Projekt eignet, wie sich IT-Sicherheit sinnvoll mitdenken lässt und wie der Antrag über das TBI aufgesetzt wird. Unverbindlich und konkret.
Was jetzt konkret auf dem Tisch liegt
Rechtliche Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von De-minimis-Zuwendungen zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz“ des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Das Wort, auf das es ankommt, steht schon im Titel: Anwendung. Gefördert wird nicht die Grundlagenforschung, sondern der praktische Einsatz von KI – in der Produktion, in Dienstleistungen, in der Logistik sowie in Marketing und Vertrieb. Also genau das, was in einem normalen Betrieb tatsächlich anfällt.
Zwei Punkte sind neu, und beide sind wichtiger, als es die knappen Meldungen vermuten lassen.
Erstens: das Budget
Mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 stellt der Landtag jährlich rund 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist eine ehrliche Zahl, die man einordnen muss: Für ein einzelnes Unternehmen ist das viel Geld, für ein Bundesland ist es ein überschaubarer Topf. Wer kurz rechnet, kommt schnell darauf, dass sich daraus keine dreistellige Zahl großer Projekte finanzieren lässt. Das ist kein Vorwurf an das Land – aber es ist der Grund, warum ich in diesem Fall ausdrücklich zur Eile rate. Ein begrenzter Topf ist ein Wettlauf, kein Wartezimmer.
Zweitens: der Förderumfang
Und das ist der Teil, der in den Meldungen fast untergegangen ist: Ab jetzt sind auch Ausgaben für IT-Sicherheit und Cybersicherheit förderfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Einführung von KI stehen. Klingt nach einem technischen Detail. Ist aber der eigentlich spannende Punkt – dazu gleich mehr.
Die Anträge laufen weiterhin über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH.
Wichtig: Details zu Förderquote, Höchstbeträgen und den Anforderungen an die Antragsunterlagen unterscheiden sich je nach Vorhaben. Diese Zahlen klärt man am besten direkt beim TBI – ich möchte hier bewusst nichts behaupten, was am Ende in Ihrem konkreten Fall anders aussieht.
Warum der Punkt mit der IT-Sicherheit der eigentlich wichtige ist
Wer KI im Betrieb einführt, tut zwei Dinge gleichzeitig, auch wenn er nur eines davon plant. Er automatisiert einen Ablauf – und er baut einen neuen Weg, auf dem Unternehmensdaten fließen. Angebotsdaten, Kundendaten, Kalkulationen, teilweise Personaldaten. Systeme, die vorher nichts miteinander zu tun hatten, hängen plötzlich zusammen.
In der Praxis sieht das oft so aus: Das KI-Projekt bekommt ein Budget, die Absicherung bekommt einen Satz im Protokoll. Zugriffsrechte, Protokollierung, Datenschutzfolgen, eine saubere Trennung zwischen „das darf die KI sehen“ und „das darf die KI auf keinen Fall sehen“ – das landet regelmäßig in der Kategorie „machen wir später“. Später heißt in der Regel: nach dem ersten Vorfall.
Absicherung ist nicht mehr der Posten, an dem man spart, um das eigentliche Projekt bezahlbar zu machen. Sie ist Teil des Projekts.
Dass das Land diese Kosten jetzt mitfördert, verändert die Gesprächslage spürbar. Wer den Antrag richtig aufsetzt, holt sich für dasselbe Vorhaben mehr Volumen in die Förderung – und baut nebenbei etwas, das später keine Nachtschichten verursacht. Wie ernst dieser Punkt inzwischen genommen wird, zeigt allein die Regulierung: Der Cyber Resilience Act mit seinen neuen Meldepflichten macht IT-Sicherheit ohnehin zur Pflicht. Wenn das Land genau diesen Teil jetzt mitfinanziert, ist das ein guter Grund, ihn nicht länger auf „irgendwann“ zu schieben.
Was das für einen normalen Betrieb hier bedeutet
Ich rede in der Region mit vielen Unternehmern, bei denen das Thema KI seit anderthalb Jahren auf der „müsste man mal“-Liste steht. Nicht aus Desinteresse, sondern weil unklar ist, wo man anfängt und was es kostet. Genau diese Unklarheit ist der Grund, warum solche Fördertöpfe am Ende von denen genutzt werden, die schon vorher wussten, was sie wollen.
Der Weg dahin ist eigentlich unspektakulär. Man braucht kein KI-Konzept für die nächsten fünf Jahre. Man braucht drei Abläufe im eigenen Haus, die regelmäßig Zeit fressen und keinen erkennbaren Wert schaffen:
- Angebotserstellung, die jedes Mal bei null beginnt, obwohl 80 Prozent gleich sind.
- Die immer gleichen Kundenanfragen, die jemand von Hand beantwortet – Öffnungszeiten, Status, Standardfragen.
- Datenübertragung von einem System ins andere oder Auswertungen, die jemand jeden Monat mühsam von Hand zusammenklickt.
Daraus wird ein Vorhaben mit klarem Ziel, und daraus wird ein Antrag. Wer das im Kopf schon sortiert hat, ist beim TBI in einem überschaubaren Gespräch durch. Die eigentliche Denkarbeit ist nicht der Förderantrag, sondern die ehrliche Bestandsaufnahme davor – und die kostet vor allem zwei Stunden Ruhe, kein Budget.
Damit diese Abläufe überhaupt automatisierbar werden, müssen die Informationen dahinter greifbar sein. Solange Wissen auf Zetteln, in Köpfen und in verstreuten Dateien steckt, hat auch die beste KI nichts, worauf sie aufsetzen kann. Wie man aus diesem Zustand herauskommt, habe ich in Vom Zettel zur Struktur: Wie aus Chaos ein System wird beschrieben.
Was man jetzt nicht machen sollte: warten
Was man dagegen nicht tun sollte, ist warten, bis alle Fragen geklärt sind. Ein Fördertopf mit 1,5 Millionen Euro im Jahr ist kein Dauerangebot, sondern ein Zeitfenster. Sagen wir es mal so: Wenn Sie im Frühjahr 2027 anfangen zu überlegen, ist die interessante Frage nicht mehr, ob Ihr Projekt förderfähig ist, sondern ob überhaupt noch Mittel da sind.
Ein zweiter Punkt kommt dazu, der bei fast jedem Förderprogramm gilt und trotzdem regelmäßig übersehen wird: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Wer zuerst investiert und danach nach Förderung sucht, verliert den Anspruch häufig schon aus formalen Gründen. Die Eile ist also kein Verkaufsargument – sie ergibt sich aus der Sache selbst.
Dass der Weg zum Antrag in MV insgesamt einfacher geworden ist, kommt hinzu: Seit August lassen sich ausgewählte Förderanträge in MV online stellen. Das senkt die Hürde weiter – und ist ein zusätzlicher Grund, früher zu handeln, nicht später.
Erst der Prozess, dann der Antrag
So sehr ein Zuschuss zu begrüßen ist – er ersetzt nicht die eigentliche Vorarbeit. Geld macht aus einem schlecht durchdachten Vorhaben kein gutes. Die entscheidende Frage bleibt: Welcher Prozess im Unternehmen bindet so viel Zeit, Wissen oder Entscheidungskraft, dass sich eine KI-gestützte Lösung wirklich lohnt? Wer das nicht beantwortet, kauft am Ende ein Werkzeug, das niemand braucht – nur eben mit Zuschuss.
Deshalb ist die Reihenfolge entscheidend: erst den Prozess klären, dann das Vorhaben definieren, dann den Antrag stellen, dann starten. Warum es beim Einstieg weniger um Werkzeuge als um Abläufe geht, habe ich in KI-Beratung beginnt mit Prozessen, nicht mit Tools beschrieben. Und welcher Zuschuss zu welchem Schritt passt – von der Beratung bis zur Investition –, zeigt das Förder-Update zu Zuschüssen und KI-Schritten. Wer wissen will, wie so ein erster Anwendungsfall in der eigenen Branche aussehen kann, findet in KI konkret: Was Handwerksbetriebe in MV jetzt umsetzen können ein greifbares Beispiel.
Mein Rat, kurz gefasst
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern sitzen, ein KMU führen und KI bisher aufgeschoben haben: Das ist gerade ein außergewöhnlich guter Moment, das Thema anzufassen. Nicht wegen der Technik – die läuft Ihnen nicht weg. Sondern weil das Land für einen begrenzten Zeitraum einen Teil des Risikos übernimmt, und weil erstmals auch die Absicherung mitfinanziert wird, die man ohnehin bräuchte.
Setzen Sie sich zwei Stunden hin und schreiben Sie auf, welche drei Abläufe bei Ihnen am meisten Zeit kosten. Das ist die eigentliche Arbeit. Der Antrag ist danach Formsache – und wenn Sie dabei eine Einordnung möchten, welcher dieser Abläufe sich für ein förderfähiges KI-Projekt eignet, schauen wir uns das gerne gemeinsam an.
Häufige Fragen zur KI-Förderung in MV
Was fördert Mecklenburg-Vorpommern bei KI genau?
Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von De-minimis-Zuwendungen zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Gefördert wird nicht die Grundlagenforschung, sondern die Anwendung von KI – etwa in Produktion, Dienstleistungen, Logistik sowie Marketing und Vertrieb. Neu ist, dass auch Ausgaben für IT-Sicherheit und Cybersicherheit förderfähig sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Einführung von KI stehen.
Wie viel Geld steht für die KI-Förderung in MV zur Verfügung?
Mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 stellt der Landtag jährlich rund 1,5 Millionen Euro bereit. Für ein einzelnes Unternehmen ist das viel, für ein Bundesland ein überschaubarer Topf – deshalb ist das Programm ein zeitlich begrenztes Fenster und kein Dauerangebot.
Wo stellt man den Antrag für die KI-Förderung in MV?
Anträge laufen über die TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH. Details zu Förderquote, Höchstbeträgen und den Anforderungen an die Antragsunterlagen unterscheiden sich je nach Vorhaben und klärt man am besten direkt beim TBI.
Warum ist bei der KI-Förderung Eile geboten?
Der jährliche Topf von rund 1,5 Millionen Euro reicht nicht für beliebig viele große Projekte. Wer erst spät im Jahr oder im Frühjahr 2027 anfängt zu überlegen, muss damit rechnen, dass nicht mehr die Förderfähigkeit die entscheidende Frage ist, sondern ob überhaupt noch Mittel verfügbar sind. Hinzu kommt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fazit
Die Nachricht ist klein, ihre Wirkung ist es nicht. Mecklenburg-Vorpommern stellt für die Anwendung von KI in Unternehmen jährlich rund 1,5 Millionen Euro bereit und fördert erstmals auch die IT-Sicherheit rund um ein KI-Projekt mit. Für Betriebe in MV entsteht daraus ein günstiger, aber begrenzter Moment. Die Technik läuft Ihnen nicht weg – das Fördergeld schon. Und die entscheidende Arbeit bleibt dieselbe: den richtigen Ablauf auswählen, das Projekt sauber vorbereiten, die Absicherung von Anfang an mitdenken und den Antrag stellen, bevor Sie loslegen.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern zur KI-Förderrichtlinie (veröffentlicht über tourismus.mv).