Kaum ein Online-Shop kommt heute noch ohne den Button „später zahlen" aus. Klarna, PayPal Pay Later, Ratepay – der Zahlungsaufschub ist für viele Kunden zur Normalität geworden, und für Händler zu einem spürbaren Hebel gegen die Abbruchquote. Genau dieser bequemste Button im Checkout bekommt jetzt Regeln.
Am 20. November 2026 ändert sich der rechtliche Rahmen dahinter grundlegend. Mit der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie CCD2 werden Buy-now-pay-later-Angebote weitgehend wie klassische Verbraucherkredite behandelt. Was das praktisch heißt, betrifft nicht nur die Zahlungsanbieter – es landet direkt an der Stelle, an der Ihr Umsatz entsteht: im Checkout Ihres Shops.
Nächster Schritt
Passt Ihr Checkout am 20. November noch zur Rechtslage?
Lassen Sie uns gemeinsam anschauen, wie Ihre Zahlungsarten dargestellt sind, was in AGB und Zahlungsinformationen steht und welche Anpassungen von Ihrem Zahlungsdienstleister automatisch kommen – und welche Sie selbst umsetzen müssen.
Worum es geht: BNPL wird zum Verbraucherkredit
„Buy now, pay later" (BNPL) – auf Deutsch schlicht Zahlungsaufschub oder Ratenkauf – war lange ein Sonderfall. Ein Kunde bestellt, bekommt die Ware sofort und bezahlt erst nach 14 oder 30 Tagen oder in mehreren Raten. Rechtlich fiel das häufig durch die Maschen der klassischen Verbraucherkredit-Regeln, gerade bei kleinen Beträgen und kurzen Laufzeiten. Genau in diese Lücke ist das Geschäftsmodell von Klarna und Co. hineingewachsen.
Die zweite EU-Verbraucherkreditrichtlinie – kurz CCD2, für Consumer Credit Directive 2 – schließt diese Lücke. Sie behandelt Buy-now-pay-later-Angebote künftig weitgehend wie einen normalen Verbraucherkredit. In Deutschland wird sie über ein eigenes Gesetz umgesetzt, das AbsFinAG (Verbraucherkreditrecht/Absatzfinanzierung). Wichtig für die Einordnung: Das AbsFinAG wird derzeit noch final beraten. Der Stichtag 20. November 2026 steht, die Details der nationalen Ausgestaltung werden bis dahin geschärft.
Was sich konkret ändert
Der wichtigste Punkt zuerst: Die neue Richtlinie erfasst erstmals auch Kleinstbeträge. Kredite bis 200 Euro fielen bislang durch das Raster und waren kaum reguliert. Genau in diesem Bereich spielt sich aber ein großer Teil des BNPL-Geschäfts ab – die 89-Euro-Bestellung, die in drei Raten bezahlt wird, ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Künftig sind auch solche Beträge erfasst.
Für die Anbieter bedeutet das vor allem zwei Dinge:
- Kreditwürdigkeitsprüfung wird zur Pflicht. Auch bei kleinen Beträgen muss künftig geprüft werden, ob ein Kunde sich den Zahlungsaufschub leisten kann. Der reflexartige „später zahlen"-Klick ohne jede Prüfung wird damit zur Ausnahme.
- Kosten müssen transparent dargestellt werden – samt Alternativen, damit Kunden im Bestellprozess erkennen können, worauf sie sich einlassen. Ein unauffälliger Button mit dem Wort „später" reicht dafür nicht.
Für Unternehmen, die schon bisher einen Zahlungsaufschub gegen Gebühr angeboten haben, ist zudem eine zwölfmonatige Übergangsfrist vorgesehen. Wie genau diese zugeschnitten ist, hängt vom finalen AbsFinAG ab – planen sollten Sie trotzdem ab jetzt, nicht erst, wenn das Gesetz vollständig steht.
Warum das ein Thema für Ihren Shop ist – nicht nur für Klarna
Der Reflex vieler Händler ist verständlich: „Das regelt doch mein Zahlungsdienstleister." Zum Teil stimmt das auch. Kreditwürdigkeitsprüfung, Vertragsdokumente und viele der neuen Pflichten liegen tatsächlich beim Anbieter. Aber der Checkout gehört Ihnen – und damit die Darstellung der Zahlungsoptionen, die Informationen, die vor dem Klick sichtbar sind, und die vertraglichen Texte drumherum.
Drei Stellen lohnen deshalb einen Blick, bevor der November kommt:
- Die Darstellung der Zahlungsarten. Wie sind die Zahlungsoptionen in Ihrem Checkout präsentiert – und werden Kosten sowie Alternativen erkennbar nebeneinandergestellt? Ein prominenter „später zahlen"-Button neben klein gedruckten anderen Optionen ist genau die Konstellation, die künftig kritisch wird.
- AGB und Zahlungsinformationen. Was steht in Ihren AGB und Ihren Zahlungsinformationen zum Zahlungsaufschub – und passt das noch zur neuen Rechtslage? Formulierungen, die BNPL als harmlose Bequemlichkeit beschreiben, während es rechtlich zum Kredit wird, sollten Sie prüfen lassen.
- Der Zeitplan Ihres Zahlungsdienstleisters. Was sagt Ihr Anbieter selbst zu seinem Fahrplan – welche Anpassungen kommen von dort automatisch, und was müssen Sie im Shop selbst umsetzen? Diese Frage klärt am schnellsten, wo Ihr tatsächlicher Handlungsbedarf liegt.
Wer diese Fragen im Herbst klärt, hat im November eine überschaubare Umstellung. Wer wartet, hat einen Checkout, der nicht mehr zur Rechtslage passt – und zwar an genau der Stelle, an der Ihr Umsatz entsteht. Es ist dieselbe Logik wie beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder der E-Rechnungspflicht 2027: Regeländerungen sind selten ein akuter Notfall, aber sie treffen den Punkt, an dem sich Vertrauen und Geld entscheiden.
Checkout-Check
Checkout-Umstellung – und gleich sinnvoll modernisieren
Eine Pflicht-Anpassung am Checkout ist der richtige Moment, um Bestellprozess, Zahlungsdarstellung und Vertragstexte insgesamt sauber aufzustellen. Ich schaue mit Ihnen, wo Sie heute stehen, was Pflicht ist und was Ihren Shop nebenbei verkaufsstärker macht.
Was das für die Abbruchquote bedeutet
Eine ehrliche Einordnung gehört dazu: BNPL ist populär, weil es den Kaufabbruch senkt. Der bequeme „später zahlen"-Klick nimmt im entscheidenden Moment die Hürde. Mit Kreditwürdigkeitsprüfung und pflichtiger Kostentransparenz wird dieser Moment ein Stück weniger reibungslos – das ist die Absicht des Gesetzgebers, und für einzelne Bestellungen kann es die Conversion drücken.
Für seriöse Händler ist das aber kein Nachteil, den man fürchten müsste, sondern eher eine Bereinigung. Wer verkauft, sollte kein Interesse an Kunden haben, die sich den Ratenkauf eigentlich nicht leisten können – Zahlungsausfälle, Rücklastschriften und Ärger im Nachgang kosten mehr, als der zusätzliche Abschluss einbringt. Ein Checkout, der Zahlungsarten fair und transparent nebeneinanderstellt, wirkt zudem vertrauenswürdiger. Genau darum geht es, wenn eine Website nicht nur informiert, sondern arbeitet – wie ich es hier ausführlich beschrieben habe.
Ihr Fahrplan bis zum 20. November
- Betroffenheit klären. Bieten Sie Zahlungsaufschub oder Ratenkauf an – selbst oder über einen Dienstleister wie Klarna, PayPal, Ratepay? Dann sind Sie betroffen. Prüfen Sie auch, ob für Sie die zwölfmonatige Übergangsfrist gilt.
- Zahlungsdienstleister ansprechen. Fragen Sie konkret nach dem Fahrplan: Was passt der Anbieter automatisch an, welche neuen Texte und Darstellungen liefert er, und was bleibt in Ihrer Verantwortung?
- Checkout-Darstellung prüfen. Sehen Sie sich Ihren Bestellprozess mit den Augen eines Kunden an: Sind Kosten und Alternativen der Zahlungsarten erkennbar und fair nebeneinandergestellt?
- AGB und Zahlungsinformationen abgleichen. Lassen Sie die vertraglichen Texte rund um den Zahlungsaufschub gegen die neue Rechtslage prüfen und aktualisieren.
- Umstellung terminieren. Planen Sie die Anpassungen so, dass sie deutlich vor dem 20. November stehen – nicht am Stichtag selbst.
Mein Rat als Unternehmer: Behandeln Sie das nicht als isolierte Rechtsfrage, sondern als Anlass, den ganzen Checkout einmal sauber anzuschauen. Der Stichtag zwingt Sie ohnehin an die Stelle, an der Ihr Geld entsteht – dann können Sie sie auch gleich besser machen.
Häufige Fragen zu den neuen BNPL-Regeln
Ab wann gelten die neuen Regeln für Klarna und Ratenkauf?
Ab dem 20. November 2026. Mit der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie CCD2 werden Buy-now-pay-later-Angebote wie Klarna, PayPal Pay Later oder Ratepay weitgehend wie klassische Verbraucherkredite behandelt. Das deutsche Umsetzungsgesetz, das AbsFinAG, wird derzeit noch final beraten.
Was ist CCD2?
CCD2 ist die zweite EU-Verbraucherkreditrichtlinie (Consumer Credit Directive 2). Sie erweitert die Regeln für Verbraucherkredite deutlich – unter anderem auf Kleinstbeträge und auf Buy-now-pay-later-Angebote, die bisher weitgehend unreguliert waren. In Deutschland wird sie über das AbsFinAG umgesetzt.
Werden auch kleine Beträge unter 200 Euro erfasst?
Ja, das ist die zentrale Änderung. Kredite bis 200 Euro fielen bislang durch das Raster und waren kaum reguliert. Genau in diesem Bereich spielt sich ein großer Teil des BNPL-Geschäfts ab – etwa die 89-Euro-Bestellung, die in drei Raten bezahlt wird. Künftig werden auch solche Kleinstbeträge erfasst.
Muss sich mein Shop kümmern oder regelt das mein Zahlungsdienstleister?
Beides. Kreditwürdigkeitsprüfung und viele vertragliche Pflichten liegen beim Zahlungsanbieter. Aber der Checkout gehört Ihnen: die Darstellung der Zahlungsoptionen, die vor dem Klick sichtbaren Informationen sowie AGB und Zahlungsinformationen. Klären Sie deshalb mit Ihrem Zahlungsdienstleister, was von dort automatisch angepasst wird und was Sie im Shop selbst umsetzen müssen.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Für Unternehmen, die schon bisher einen Zahlungsaufschub gegen Gebühr angeboten haben, ist eine zwölfmonatige Übergangsfrist vorgesehen. Der genaue Zuschnitt hängt vom finalen AbsFinAG ab, das derzeit noch beraten wird.
Was sollte ich vor dem 20. November konkret prüfen?
Drei Stellen: erstens die Darstellung der Zahlungsarten im Checkout inklusive Kosten und Alternativen. Zweitens Ihre AGB und Zahlungsinformationen zum Zahlungsaufschub. Und drittens den Zeitplan Ihres Zahlungsdienstleisters – welche Anpassungen von dort automatisch kommen und was Sie selbst umsetzen müssen.
Erstgespräch
Klären Sie Ihren Handlungsbedarf, bevor der Stichtag kommt
In einem kurzen Gespräch schauen wir gemeinsam auf Ihren Shop: Sind Sie betroffen, was übernimmt Ihr Zahlungsdienstleister, wo müssen Checkout und Vertragstexte nach – und wie kommen Sie planbar rechtzeitig durch den 20. November?
Quellen: BaFin, Bird & Bird (zum AbsFinAG) sowie Sage. Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Sachstand allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Das AbsFinAG wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch final beraten; für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu.