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Förderfähige Kosten

Begriffskarte: Förderfähige Kosten – Wissen von Michael Selck

Förderfähige Kosten sind die Ausgaben eines Vorhabens, die ein Förderprogramm laut Richtlinie anerkennt und auf die die Förderquote angewendet wird. Nicht förderfähig sind je nach Programm etwa die Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung, interne Personalkosten oder Leistungen, die vor Antragstellung oder Bewilligung beauftragt wurden.

Was bedeutet Förderfähige Kosten?

Jedes Förderprojekt hat zwei Kostenzahlen: das, was das Vorhaben tatsächlich kostet, und das, was der Fördermittelgeber davon anerkennt. Nur die zweite Zahl zählt für den Zuschuss. In Richtlinien und Bescheiden heißen diese Kosten meist „zuwendungsfähige Ausgaben“, im Alltag spricht man von förderfähigen Kosten. Welche Positionen dazugehören, legt jedes Programm selbst fest – es gibt keine allgemeingültige Liste, die für alle Förderungen gilt.

Die förderfähigen Kosten sind die Bemessungsgrundlage. Auf sie wird die Förderquote angewendet, und sie werden häufig zusätzlich begrenzt. Bei der BAFA-Beratungsförderung etwa ist die Bemessungsgrundlage auf 3.500 Euro netto je Beratung gedeckelt, auch wenn das Honorar höher liegt. Bei der KI-Förderung MV bestimmen die förderfähigen Kosten außerdem, ob ein Projekt überhaupt groß genug ist: Unternehmen bis einschließlich 50 Mitarbeitenden müssen mehr als 15.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben erreichen, größere mehr als 20.000 Euro.

Abzugrenzen sind förderfähige Kosten von den Gesamtkosten, vom Eigenanteil und vom Zuschuss selbst. Die Gesamtkosten enthalten auch alles, was das Programm ausschließt – etwa Standard-Hardware, Reisekosten oder eigene Arbeitszeit. Der Eigenanteil ist der Teil der förderfähigen Kosten, den das Unternehmen nach Abzug des Zuschusses trägt; die nicht förderfähigen Kosten kommen noch obendrauf. Und mit der De-minimis-Beihilfe wird nicht die Kostenseite erfasst, sondern der Wert der erhaltenen Beihilfe.

Verbindlich werden die förderfähigen Kosten im Zuwendungsbescheid. Abgerechnet wird am Ende im Verwendungsnachweis – und dort zählen nur Ausgaben, die tatsächlich angefallen, bezahlt und dem Vorhaben eindeutig zuzuordnen sind. Leistungen, die vor dem erlaubten Startzeitpunkt beauftragt wurden, fallen heraus; was dabei gilt, erklärt der Eintrag zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Förderfähige Kosten kurz erklärt: die wichtigsten Punkte

  • Förderfähig ist nur, was die Richtlinie des jeweiligen Programms ausdrücklich anerkennt – Regeln aus einem Programm lassen sich nicht auf ein anderes übertragen.
  • Die förderfähigen Kosten sind die Bemessungsgrundlage für den Zuschuss: Zuschuss = förderfähige Kosten × Förderquote, höchstens bis zum Höchstbetrag.
  • Gerechnet wird in der Regel netto; die Umsatzsteuer ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen nicht förderfähig.
  • Eigenleistungen, Standard-Hardware und Standard-Software, Reise- und Finanzierungskosten sind in Digitalisierungsprogrammen häufig ausgeschlossen.
  • Anerkannt wird am Ende nur, was tatsächlich angefallen, bezahlt, belegt und dem Vorhaben zuzuordnen ist.

Förderfähige Kosten in der Praxis

  • Fall: Ein Großhändler aus Mecklenburg-Vorpommern mit 35 Mitarbeitenden plant eine KI-gestützte Auftragserfassung. Der externe Entwicklungsdienstleister kostet 36.000 Euro netto, dazu kommen 3.000 Euro für neue Laptops, 1.200 Euro Reisekosten und rund 8.000 Euro interne Arbeitszeit. Nach der KI-Förderung MV sind nur die 36.000 Euro förderfähig – Standard-Hardware, Reisekosten und Eigenleistungen sind ausgeschlossen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, also 18.000 Euro; von den Gesamtkosten von 48.200 Euro trägt der Betrieb 30.200 Euro selbst.
  • Fall: Eine Steuerkanzlei in Schwerin lässt sich zur Einführung von KI beraten, das Honorar beträgt 4.500 Euro netto zuzüglich 855 Euro Umsatzsteuer. Förderfähig im Sinne der BAFA-Beratungsförderung sind höchstens 3.500 Euro netto, die Umsatzsteuer zählt bei Vorsteuerabzug nicht. In MV beträgt die Förderquote 80 Prozent, der Zuschuss also 2.800 Euro.
  • Fall: Ein Handwerksbetrieb erhält ein Angebot über 28.000 Euro netto: 12.000 Euro für eine neue Website und 16.000 Euro für einen Anfrage-Assistenten mit lernender KI-Komponente. Standard-Webseiten sind in der KI-Förderung MV nicht förderfähig, der KI-Teil kann es sein. Weil die beiden Leistungen im Angebot getrennt ausgewiesen sind, lassen sich 16.000 Euro als förderfähige Kosten ansetzen – knapp über der Bagatellgrenze von 15.000 Euro. Ein Pauschalangebot ohne Aufteilung hätte das Projekt gefährdet.

Woran Sie förderfähige Kosten erkennen

  1. Die Richtlinie führt sie im Abschnitt zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung bzw. zu den zuwendungsfähigen Ausgaben auf – oft ergänzt durch eine ausdrückliche Liste der Ausschlüsse.
  2. Merkblätter und Hinweise für Antragsteller der Förderstelle konkretisieren, welche Kostenarten im Zweifel anerkannt werden.
  3. Die Leistung ist dem geförderten Vorhaben eindeutig zuzuordnen und im Angebot als eigene Position mit Nettobetrag ausgewiesen.
  4. Der Vertrag wurde erst geschlossen, nachdem der Antrag gestellt bzw. der Vorhabenbeginn erlaubt war.
  5. Der Zuwendungsbescheid weist die anerkannten Ausgaben als konkreten Betrag aus – dieser Wert gilt, nicht die Summe aus dem eigenen Kostenplan.

Typische Fehler

  • Den Zuschuss auf die Gesamtkosten statt auf die förderfähigen Kosten rechnen – die Finanzierungslücke zeigt sich dann erst nach dem Bescheid.
  • Pauschalangebote einreichen, in denen förderfähige und nicht förderfähige Leistungen vermischt sind; die Förderstelle kann dann nichts zuordnen.
  • Eigene Arbeitszeit, Hardware oder laufende Abos fest einplanen, obwohl die Richtlinie sie ausschließt.
  • Rechnungen nicht vollständig bezahlen oder Belege unsauber führen – im Verwendungsnachweis zählen nur nachgewiesene, bezahlte Ausgaben.

Mein Bezug

Ich bin seit 17 Jahren Unternehmer und begleite von Rostock aus Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland bei Digitalisierung, KI und Förderung. Die meisten Überraschungen im Förderprozess entstehen nicht bei der Quote, sondern bei der Frage, welche Kosten überhaupt zählen. Über ONFYR bin ich als BAFA-akkreditierter Berater registriert (Berater-ID 228667); für Unternehmen in MV bedeutet das nach geltender Richtlinie 80 Prozent Zuschuss auf höchstens 3.500 Euro netto, also bis zu 2.800 Euro je Beratung.

Für die Umsetzung kommt in MV vor allem die KI-Förderung mit 50 Prozent Zuschuss und bis zu 50.000 Euro je Vorhaben in Frage. Strategie und Konzeption laufen über ONFYR, die Umsetzung kann über pxMEDIA folgen – mit getrennt ausgewiesenen Positionen, damit förderfähige und nicht förderfähige Leistungen sauber auseinanderliegen. Wie ein belastbarer Kostenplan im Antrag aussieht, habe ich im Beitrag Förderantrag für Digitalisierung und KI beschrieben. Verbindlich sind immer Richtlinie und Bescheid – ich bin Berater, kein Rechtsanwalt.

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Welche Kosten Ihres Projekts sind wirklich förderfähig?

Im Erstgespräch gehen wir Ihr Vorhaben Position für Position durch, trennen förderfähige von nicht förderfähigen Kosten und rechnen aus, welcher Zuschuss und welcher Eigenanteil realistisch sind.

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Häufige Fragen zu Förderfähige Kosten

Was zählt zu den förderfähigen Kosten?

Förderfähig ist nur, was die jeweilige Richtlinie ausdrücklich anerkennt – bei Digitalisierungs- und KI-Programmen meist Leistungen externer Dienstleister, Software-Entwicklung, Lizenzen für die Projektlaufzeit oder Beratungshonorare. Was dazugehört, steht im Abschnitt zu den zuwendungsfähigen Ausgaben der Richtlinie und in den Hinweisen der Förderstelle. Verbindlich für Ihr Vorhaben ist der Betrag, den der Zuwendungsbescheid ausweist.

Ist die Umsatzsteuer förderfähig?

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen in aller Regel nicht, weil sie die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerhalten. Gerechnet wird deshalb mit Nettobeträgen; die KI-Förderung MV schließt erstattungsfähige Mehrwertsteuer ausdrücklich aus. Ist ein Unternehmen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, regelt die jeweilige Richtlinie, ob die Steuer anerkannt wird.

Sind eigene Personalkosten förderfähig?

Bei vielen Digitalisierungs- und Beratungsprogrammen nicht. Die KI-Förderung MV schließt Eigenleistungen aus, die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst nur das Honorar des Beraters. Andere Programme, etwa für Forschung und Entwicklung, erkennen interne Personalkosten teilweise an – das muss im Einzelfall in der Richtlinie geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen förderfähigen Kosten und Gesamtkosten?

Die Gesamtkosten umfassen alles, was das Vorhaben kostet; die förderfähigen Kosten sind nur der Teil davon, den das Programm anerkennt. Auf diesen Teil wird die Förderquote angewendet. Alles, was nicht förderfähig ist, trägt das Unternehmen vollständig selbst – zusätzlich zum Eigenanteil an den förderfähigen Kosten.

Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten höher ausfallen als bewilligt?

Der Zuschuss steigt in der Regel nicht, denn der Zuwendungsbescheid begrenzt die förderfähigen Kosten und den Höchstbetrag. Fallen die Kosten dagegen niedriger aus, sinkt der Zuschuss anteilig, weil im Verwendungsnachweis nur tatsächlich angefallene und bezahlte Ausgaben zählen. Zeichnen sich Änderungen ab, sollten Sie früh mit der Förderstelle sprechen.