Die BAFA-Beratungsförderung ist verlängert. Am 29. Oktober 2026 hat das BAFA, Referat 413 – Beratungsförderung, Fachkräftesicherung, die registrierten Berater per Rundschreiben informiert: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ um zwei Jahre verlängert. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger und den aktualisierten Richtlinientext nennt das BAFA unter bafa.de/unb.
Als BAFA-registrierter Berater habe ich dieses Schreiben selbst bekommen. Meine Einordnung fällt kurz aus: Es gibt keinen Grund für Hektik. Es gibt aber einen neuen Punkt, den Sie schon jetzt klären sollten. Dazu unten mehr. Die allgemeinen Programminformationen finden Sie auf der Programmseite des BAFA.
Fördercheck
Passt Ihr Vorhaben in eine geförderte Beratung 2027?
In einem kurzen Gespräch klären wir, ob Ihr Thema – Strategie, Digitalisierung oder KI – förderfähig ist, wie viele Beratungen Ihnen noch zustehen und was vor dem Antrag zu erledigen ist.
Das Fristende war echt – das „Aus“ war es nicht
Die bisherige Richtlinie vom 14. Dezember 2022, geändert am 12. Dezember 2024, galt laut ihrer Nummer 8 längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026. Dieses Datum stand im Richtlinientext und war ernst zu nehmen. Auch ich habe Anfang Oktober geraten, mit genau dieser Frist zu planen und nicht auf eine Verlängerung zu setzen. Damals war nichts anderes verkündet.
Aus dem Datum ist in den letzten Monaten aber oft etwas anderes geworden: „Jetzt noch schnell, die Förderung läuft aus.“ Eine Entscheidung gegen eine Fortsetzung war dagegen nie verkündet. Das Programm wird vom Bund und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus finanziert, und die EU-Förderperiode läuft bis 2027. Ein Fristende ist eben noch kein Programmende.
Das Fristende war real. Das angebliche Aus war Vertriebsdruck. Lassen Sie sich beraten, weil es für Ihr Unternehmen sinnvoll ist – nicht wegen eines Countdowns.
Was sich ab dem 1. Januar 2027 ändert
Die Neuerungen gelten laut BAFA für alle Anträge ab dem 1. Januar 2027. Die meisten davon nehmen Bürokratie weg (jeden Punkt im Detail finden Sie in meiner Übersicht aller BAFA-Änderungen ab 2027):
| Punkt | Was gilt ab 2027 |
|---|---|
| Laufzeit | Die Richtlinie gilt für Verwendungsnachweise, die bis 31.12.2028 eingereicht werden. |
| Kontingent | Unverändert höchstens zwei geförderte Beratungen pro Jahr und fünf während der Geltungsdauer. Die Geltungsdauer schließt jetzt die Verlängerung ein, der Zähler beginnt also nicht von vorn. |
| Beratungsumfang | Statt „fünf Tage“ heißt es jetzt „40 Stunden“. Das ist eine redaktionelle Änderung. |
| Mehrwertsteuer | Die seit 15.11.2025 geltende Praxis steht jetzt in Nr. 5.2 der Richtlinie: Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt den Zuschuss auf den Bruttobetrag. |
| Zahlungsnachweis | Eine Umsatzanzeige aus dem Onlinebanking (mit Zahlungsempfänger, Rechnungsdaten und Wertstellungsdatum) wird anerkannt. Prüfberechtigte können weiterhin einen banküblichen Kontoauszug verlangen. |
| Regionalpartner | Das Gespräch beim Regionalpartner, das bisher vor allem junge Unternehmen führen mussten, entfällt. Damit entfällt auch das Bestätigungsschreiben. |
| Erklärungen | KMU-Erklärung, De-minimis-Erklärung und die Kenntnisnahme des Merkblatts zur EU-Grundrechtecharta stecken jetzt im Verwendungsnachweisformular. Unterschrieben werden nur noch das Formular (Antragsteller) und der Beratungsbericht (Antragsteller und Berater). |
| Anmeldung | Neu: digitale Authentifizierung über ELSTER oder BundID, Pflicht für alle antragstellenden Unternehmen. |
Stand: 29. Oktober 2026, nach dem Rundschreiben des BAFA an registrierte Berater. Verbindlich ist der aktualisierte Richtlinientext, den das BAFA unter bafa.de/unb nennt. Förderbedingungen können sich ändern und sollten vor dem Antrag geprüft werden. Alle Änderungen ausführlich im Vergleich bisher/neu: BAFA-Förderung verlängert – alle Änderungen ab 2027.
Zwei Punkte aus der Tabelle verdienen einen zweiten Blick. Erstens das Laufzeitende: Normalerweise haben Sie sechs Monate Zeit für den Verwendungsnachweis. Gegen Ende verkürzt sich diese Frist. Wer am 30.12.2028 beantragt, muss den Nachweis trotzdem bis 31.12.2028 einreichen. Wer 2028 eine Beratung plant, sollte deshalb früh im Jahr beantragen. Zweitens der Zahlungsnachweis: Die Umsatzanzeige erleichtert vieles. Halten Sie den Kontoauszug trotzdem bereit. Wer ihn auf Nachfrage nicht vorlegt, riskiert die Ablehnung.
Der einzige echte neue Stolperstein: ELSTER oder BundID
Ab Januar 2027 müssen sich alle antragstellenden Unternehmen digital über ELSTER oder BundID ausweisen. Das klingt nach einer Kleinigkeit. In der Praxis scheitert so etwas aber gern an banalen Dingen: Der ELSTER-Zugang liegt beim Steuerbüro, das Zertifikat ist abgelaufen oder niemand weiß mehr, wer das Passwort hat. Eine Neuregistrierung bei ELSTER dauert außerdem einige Tage, weil die Aktivierungsdaten per Post kommen.
Welche Variante genau verlangt wird und welches Sicherheitsniveau dafür nötig ist, will das BAFA noch mitteilen. Bis dahin rate ich, die Zugänge schon zu klären. So steht beim Antrag kein Technikproblem im Weg.
Was gleich bleibt
- Förderfähige Beratungskosten: höchstens 3.500 Euro netto je Beratung.
- Zuschuss: 80 Prozent in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, sonst 50 Prozent. Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern fallen unter die 80 Prozent, Betriebe aus Hamburg oder Schleswig-Holstein unter die 50 Prozent.
- Reihenfolge: Der Antrag kommt immer vor dem Beratungsvertrag. Rückwirkend wird nichts gefördert.
- Neutralität: Nicht förderfähig ist eine Beratung, die auf den Kauf von Leistungen des Beraters zielt.
Wie sich das für KI- und Digitalisierungsthemen konkret auswirkt, beschreibe ich ausführlich im Beitrag zur BAFA-Beratungsförderung für KI- und Digitalisierungsberatung. Eine kurze Erklärung des Programms finden Sie außerdem im Wissensbereich.
Mein Praxis-Tipp: zwei Dinge jetzt erledigen
Zugang prüfen
Wenn Sie 2027 eine geförderte Beratung planen: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen einen funktionierenden ELSTER-Zugang oder eine BundID hat – und wer im Haus darauf zugreifen kann.
Kontingent nachzählen
Wenn Sie schon geförderte Beratungen hatten: Zählen Sie nach, wie viele der fünf noch übrig sind. Durch die Verlängerung kommen keine neuen dazu.
Früh im Jahr beantragen
Gegen Ende der Laufzeit wird die Zeit für den Verwendungsnachweis knapp. Ein Antrag im Frühjahr 2028 lässt genug Zeit für Beratung, Bericht und Zahlung.
Und dann zurück zur eigentlichen Frage: Was soll die Beratung in Ihrem Unternehmen lösen? Eine gute Beratung beginnt bei einem klaren Thema, etwa einer Prozessanalyse, einem Digitalisierungskonzept oder einer KI-Strategie. Wann der Antrag eingeht, ist dafür nur noch Nebensache.
Häufige Fragen zur Verlängerung
Wie lange läuft die BAFA-Beratungsförderung jetzt?
Laut BAFA-Rundschreiben vom 29. Oktober 2026 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ um zwei Jahre verlängert. Sie gilt für Verwendungsnachweise, die bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden. Weil sich die sechsmonatige Vorlagefrist gegen Ende verkürzt, sollte eine Beratung im Jahr 2028 früh im Jahr beantragt werden.
Bekomme ich durch die Verlängerung neue geförderte Beratungen dazu?
Nein. Es bleibt bei höchstens zwei geförderten Beratungen pro Jahr und fünf während der Geltungsdauer der Richtlinie. Das Gesamtkontingent schließt den Verlängerungszeitraum ein, der Zähler beginnt also nicht von vorn. Wer bereits Beratungen hatte, sollte nachzählen, wie viele noch übrig sind.
Was muss ich vor einem Antrag ab 2027 vorbereiten?
Ab Januar 2027 ist die digitale Authentifizierung über ELSTER oder BundID für alle antragstellenden Unternehmen Pflicht. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob ein funktionierender ELSTER-Unternehmenszugang oder eine BundID vorhanden ist. Welche Variante und welches Sicherheitsniveau im Detail verlangt werden, will das BAFA noch bekanntgeben.
Fazit
Die BAFA-Beratungsförderung läuft bis Ende 2028 weiter, und zwar mit weniger Papier als bisher. Wichtig sind drei Dinge. Das Kontingent beginnt nicht neu. Für 2028 sollten Sie früh im Jahr planen. Und ab 2027 brauchen Sie einen funktionierenden Zugang über ELSTER oder BundID. Diesen Punkt sollten Sie jetzt klären. Alles andere darf in Ruhe geschehen. Wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, beschreibt der ausführliche Praxis-Ratgeber zur Verlängerung bei ONFYR.