Die meisten Unternehmen haben in den letzten zwei Jahren KI in die Kundenkommunikation gelassen – oft leiser, als sie denken. Ein Chatbot auf der Website, ein Voicebot am Telefon, automatisierte Antworten in Social Media, KI-generierte Texte und Bilder in der Außendarstellung. Genau hier setzt der EU AI Act an: Seit dem 2. August 2026 gilt mit Artikel 50 eine Transparenzpflicht, die verlangt, dass niemand unwissentlich mit einer Maschine spricht.
Die gute Nachricht vorweg: Das ist kein Grund, KI wieder abzuschaffen. Es ist ein Grund, sauber zu arbeiten. Die schlechte Nachricht: Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder in einer Größenordnung, die kein Mittelständler als Betriebsunfall verbuchen will. Ich ordne in diesem Beitrag ein, was die Kennzeichnungspflicht konkret bedeutet, für wen sie gilt – und welche Schritte jetzt sinnvoll sind, ohne in Aktionismus zu verfallen.
Erstgespräch
Ist Ihre KI im Kundenkontakt AI-Act-konform?
Lassen Sie uns gemeinsam anschauen, wo in Ihrem Betrieb KI mit Kunden spricht – Chatbot, Voicebot, automatisierte Antworten – und was davon gekennzeichnet werden muss. Ich prüfe mit Ihnen die Pflichten und die sinnvolle Nutzung in einem Aufwasch.
Worum es bei der Kennzeichnungspflicht geht
Der Kern von Artikel 50 des EU AI Act ist einfach zu merken: Transparenz. Wer KI im Kontakt mit Menschen einsetzt, soll das nicht verschleiern. Konkret decken die Pflichten vier Situationen ab:
- Direkte Interaktion mit Personen. Spricht ein Mensch mit einem Chatbot, Sprachassistenten, KI-Agenten, Avatar oder sozialen Bot, muss er erkennen können, dass sein Gegenüber eine KI ist.
- KI-generierte Inhalte. Synthetisch erzeugte Bilder, Audio- oder Videoinhalte müssen als künstlich erzeugt oder bearbeitet erkennbar sein.
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Wer solche Systeme einsetzt, muss die betroffenen Personen darüber informieren.
- Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Auch hier greift eine Offenlegungspflicht.
Wichtig – und in der Praxis oft übersehen: Diese Pflichten sind nicht auf Hochrisiko-Systeme beschränkt. Sie gelten für alle KI-Systeme in den vier genannten Situationen. Der freundliche Chatbot in der Ecke Ihrer Website ist also genauso erfasst wie ein hochkomplexes System. Und der AI Act wirkt weltweit: Er betrifft Anbieter, Betreiber, Importeure und Händler, die KI auf dem EU-Markt bereitstellen oder deren KI-Ausgaben in der EU genutzt werden. Ein detaillierter Überblick findet sich in den Kurzinformationen der Europäischen Kommission.
Für wen die Pflicht unmittelbar relevant ist
Für die meisten Betriebe, die ich berate, liegt die Betroffenheit näher, als sie zunächst annehmen. Sie zeigt sich an ganz alltäglichen Stellen:
- ein Chatbot auf der Website, der Erstfragen beantwortet oder Termine vorqualifiziert;
- ein Voicebot oder KI-Telefonassistent, der Anrufe annimmt;
- automatisierte Antworten in Social Media oder im Messenger, die von einer KI formuliert werden;
- KI-generierte Bilder, Stimmen oder Videos in Werbung und Kommunikation.
Wer eines davon einsetzt, sollte jetzt prüfen, ob und wie gekennzeichnet werden muss. Das ist keine juristische Fingerübung, sondern eine Frage des Vertrauens: Kunden verzeihen es einer Marke selten, wenn sie sich getäuscht fühlen. Eine klare Kennzeichnung ist am Ende nicht nur Pflicht, sondern ein Signal von Seriosität.
Wo die Pflicht endet – und warum das die wichtigste Klarstellung ist
Hier setze ich bewusst einen Kontrapunkt zur verbreiteten Panik. Es gibt keinen pauschalen Kennzeichnungszwang für jede Form von KI-Nutzung. Die Vorstellung, ab sofort müsse unter jeden Text und jedes Foto ein „mit KI erstellt“ – das ist eine Fehldeutung, die mehr Schaden anrichtet als die Regel selbst.
Die Regelungen adressieren gezielt bestimmte Risikoszenarien. Die reine Nutzung von KI als Schreibassistenz – etwa um einen Entwurf zu formulieren, den ein Mensch prüft und verantwortet – fällt nicht automatisch darunter. Und die Markierungspflicht entfällt ausdrücklich, wenn das KI-System nur eine unterstützende Funktion bei der Standardbearbeitung erfüllt oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändert. Eine gute, differenzierte Einordnung dazu, wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen und wann nicht, liefert unter anderem das Fachmagazin von hec.
Für die Praxis heißt das: Nicht alles kennzeichnen, sondern das Richtige. Wer aus Unsicherheit alles pauschal markiert, entwertet die Kennzeichnung dort, wo sie wirklich zählt – bei Chatbots, Deepfakes und synthetischen Medien.
Fördercheck
KI sauber einsetzen – und die Förderung mitnehmen
KI-Compliance und sinnvolle KI-Nutzung gehören zusammen. In Mecklenburg-Vorpommern lässt sich die Beratung dazu häufig fördern. Ich prüfe mit Ihnen beides: was Sie kennzeichnen müssen und welcher Zuschuss zu Ihrem Vorhaben passt.
Anbieter oder Betreiber? Die Rolle entscheidet über Ihre Pflichten
Ein Punkt, der in vielen Diskussionen untergeht: Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern (die ein KI-System entwickeln oder in Verkehr bringen) und Betreibern (die es einsetzen). Beiden weist Artikel 50 unterschiedliche Verantwortlichkeiten zu.
Für den typischen Mittelständler ist das eine Entlastung. Wer eine Chatbot- oder Voicebot-Plattform eines externen Herstellers nutzt, wird dadurch nicht automatisch zum KI-Anbieter – er ist in der Regel Betreiber. Das ändert nichts daran, dass die Interaktion gekennzeichnet werden muss; es ändert aber, welche technische und dokumentarische Last bei wem liegt. Wer diese Rolle sauber klärt, weiß, welche Kennzeichnung er selbst verantwortet und welche der Anbieter mitbringen muss. Genau diese Abgrenzung sollte vor jedem KI-Projekt im Kundenkontakt stehen.
Bußgelder, Aufsicht und Fristen: der nüchterne Blick
Der AI Act ist kein Papiertiger. Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Das ist eine Größenordnung, die klar macht, dass Kennzeichnung keine Kür ist.
Bei den Fristen lohnt eine feine Unterscheidung: Für die direkte Interaktion mit Chatbots und Voicebots gibt es keine Übergangsfrist – hier gilt die Pflicht seit dem 2. August 2026. Nur für die maschinenlesbare Markierung generativer KI-Systeme, die bereits vor diesem Stichtag auf dem Markt waren, greift eine verlängerte Frist bis Dezember 2026 (geändert durch das sogenannte AI-Omnibus-Paket). Wer also einen Chatbot betreibt, kann sich nicht auf eine Schonfrist berufen.
Zur Orientierung hat die Europäische Kommission am 20. Juli 2026 Leitlinien zu den Transparenzpflichten verabschiedet. Sie sind nicht rechtlich bindend, dürften aber die zentrale Referenz für die nationalen Behörden werden. Ergänzend gibt es einen freiwilligen Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte, mit dem Anbieter und Betreiber die Erfüllung der Kennzeichnungspflichten nachweisen können. In Deutschland ist die Aufsicht noch im Aufbau – zuständig wird eine nationale Marktüberwachungsbehörde; erste Orientierung bietet derzeit das BSI.
Die praktischen Schritte, die jetzt zählen
Aus der Regel wird erst dann Handlungssicherheit, wenn man sie in wenige, klare Schritte übersetzt. So gehe ich mit Betrieben vor:
- Bestandsaufnahme machen. Wo im Unternehmen spricht heute schon eine KI mit Kunden oder erzeugt Inhalte für die Außenwelt? Chatbot, Voicebot, Social-Media-Automatisierung, KI-Bilder in Werbung – alles auf eine Liste.
- Rollen klären. Sind Sie bei dem jeweiligen System Anbieter oder Betreiber? Was muss der externe Dienstleister bereits mitliefern, was liegt bei Ihnen?
- Chatbots und Voicebots kennzeichnen. Ein klarer Hinweis zu Beginn der Interaktion – „Sie schreiben gerade mit einem KI-Assistenten“ – erfüllt den Kern der Pflicht. Beim Voicebot gehört der Hinweis an den Gesprächsanfang.
- Synthetische Medien markieren. KI-generierte Bilder, Stimmen und Videos in der Kommunikation als künstlich erzeugt kennzeichnen – dort, wo es die Pflicht verlangt, nicht pauschal überall.
- Interne Leitplanken festlegen. Eine kurze, verständliche Regel im Team: Was darf mit KI erstellt werden, was wird gekennzeichnet, wer verantwortet die Freigabe? Das verhindert, dass die Kennzeichnung vom Zufall abhängt.
- Dokumentieren. Halten Sie fest, welche KI-Systeme Sie einsetzen und wie Sie die Transparenz sicherstellen. Im Zweifel ist das Ihr Nachweis.
Das ist überschaubar – vorausgesetzt, man geht es strukturiert an, statt in Einzelfragen zu versinken. Dieselbe Logik habe ich zuletzt beim EU AI Act in der Praxis und beim Überblick zum AI Act ab dem 2. August 2026 beschrieben: Regulierung wird beherrschbar, sobald man sie in konkrete Prozesse übersetzt.
Warum ein KI-Experte hier doppelt hilft
Compliance allein ist mir zu wenig. Die eigentliche Chance liegt darin, beides in einem Zug zu klären: Was muss ich kennzeichnen – und wie setze ich KI überhaupt sinnvoll ein? Genau hier ist ein erfahrener KI-Experte der richtige Gesprächspartner, weil er nicht nur die Regel kennt, sondern auch den Betrieb dahinter versteht.
Bei pxMEDIA und ONFYR Digital gehen wir deshalb nicht vom Gesetzestext aus, sondern vom Unternehmen: Welche KI arbeitet schon bei Ihnen mit Kunden? Wo entsteht echter Nutzen, wo nur Risiko ohne Gegenwert? Und wie bauen wir Chatbot, Voicebot und automatisierte Kommunikation so, dass sie AI-Act-konform sind und gleichzeitig Anfragen und Vertrauen erzeugen? Diese Verbindung aus rechtssicherer Kennzeichnung und wirtschaftlich sinnvoller KI-Nutzung ist der Punkt, an dem aus einer lästigen Pflicht ein handfester Vorteil wird.
Was diese Beratung im Alltag konkret bedeutet, zeige ich am Beispiel der zertifizierten KI-Beratung in Güstrow und in Wismar – von der Einordnung bis zur konkreten Umsetzung.
Ein kurzer Blick über den Tellerrand
Der AI Act ist kein isoliertes Thema, sondern Teil einer Bewegung: KI wird immer selbstverständlicher im Kundenkontakt – und damit auch stärker reguliert. Dass Apple seine neue KI-Siri in Deutschland aus regulatorischen Gründen vorerst zurückhält, habe ich im Beitrag zur Apple Keynote 2026 beschrieben. Dass ChatGPT inzwischen auch in Deutschland Werbung ausspielt, ordne ich unter ChatGPT-Werbung ist live ein. Und wer die KI-Einführung finanzieren will, findet in Mecklenburg-Vorpommern echte Hebel – etwa die 1,5 Millionen Euro für KI in MV und das erstmals genannte Förderende zum 31.12.2027.
Der rote Faden bleibt derselbe: KI ist gekommen, um zu bleiben. Die Frage ist nicht, ob Sie sie einsetzen, sondern ob Sie es bewusst, rechtssicher und mit Nutzen tun.
Fazit: Kennzeichnen, wo es zählt – und KI mit Plan nutzen
Die Kennzeichnungspflicht des EU AI Act ist weniger dramatisch, als viele befürchten, und wichtiger, als viele glauben. Menschen müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI sprechen oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben – bei Chatbots und Voicebots ohne Übergangsfrist, bei synthetischen Medien dort, wo es die Regel verlangt. Ein pauschales „alles kennzeichnen“ ist ebenso falsch wie ein „betrifft mich nicht“.
Der klügste Umgang damit ist ein nüchterner: Bestandsaufnahme, Rollen klären, an den richtigen Stellen kennzeichnen, intern eine klare Regel setzen. Wer das mit der Frage verbindet, wo KI im eigenen Betrieb wirklich Nutzen bringt, macht aus einer Pflicht einen Schritt nach vorn. Genau dabei begleite ich Sie – als Unternehmer, der die Systeme, über die er spricht, selbst baut.
Häufige Fragen zur Kennzeichnungspflicht des EU AI Act
Was schreibt der EU AI Act zur Kennzeichnung von KI vor?
Artikel 50 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme zur Transparenz. Nutzer müssen erkennen können, wenn sie mit einer KI interagieren – etwa mit einem Chatbot oder Sprachassistenten. Außerdem müssen KI-generierte Inhalte, Deepfakes und KI-erzeugte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse als solche erkennbar sein. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026.
Gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Hochrisiko-KI?
Nein. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten für alle KI-Systeme in den vier erfassten Situationen – direkte Interaktion mit Personen, KI-generierte Inhalte, Emotionserkennung beziehungsweise biometrische Kategorisierung sowie Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Sie sind nicht auf Hochrisiko-Systeme beschränkt.
Muss ich meinen Chatbot auf der Website kennzeichnen?
Ja, wenn Personen direkt mit ihm interagieren. Anbieter müssen offenlegen, dass die Person mit einer KI spricht, es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich. Erfasst sind unter anderem Chatbots, Sprachassistenten, KI-Agenten, Avatare und soziale Bots. Für diese direkte Interaktion gibt es keine Übergangsfrist.
Muss jeder mit KI geschriebene Text gekennzeichnet werden?
Nein. Es gibt keinen pauschalen Kennzeichnungszwang für jede KI-Nutzung. Die reine Verwendung von KI als Schreibassistenz fällt nicht automatisch darunter. Die Pflicht adressiert gezielt bestimmte Situationen wie synthetisch erzeugte Inhalte, Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Die Markierungspflicht entfällt zudem, wenn die KI nur eine unterstützende Funktion bei der Standardbearbeitung erfüllt oder die Eingabedaten nicht wesentlich verändert.
Was droht bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten?
Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt. Der AI Act gilt dabei weltweit für alle, die KI auf dem EU-Markt bereitstellen oder deren KI-Ausgaben in der EU verwendet werden.
Bin ich Anbieter oder Betreiber der KI?
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern und weist beiden unterschiedliche Pflichten zu. Wer eine Chatbot- oder Voicebot-Plattform eines externen Herstellers nur einsetzt, ist dadurch nicht automatisch der KI-Anbieter, sondern in der Regel Betreiber. Für die eigene Compliance ist wichtig, diese Rolle sauber zu klären, weil sich daraus ergibt, welche Kennzeichnung von wem verantwortet wird.
Nächster Schritt
Lassen Sie uns Ihre KI-Nutzung gemeinsam auf sichere Füße stellen
In einem kurzen Gespräch klären wir, wo bei Ihnen KI mit Kunden spricht, was gekennzeichnet werden muss und wie Sie KI so einsetzen, dass sie AI-Act-konform ist und echten Nutzen bringt – Beratung und Umsetzung aus einer Hand.
Quellen: Europäische Kommission – Leitlinien zu den Transparenzpflichten (20.07.2026) und Kurzinformationen zu den Transparenzregeln; Code of Practice on Transparency of AI-generated Content; artificialintelligenceact.eu (Art. 50); hec.de.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Sachstand allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fristen und Detailpflichten können sich ändern; für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu.