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Digitalbonus

Begriffskarte: Digitalbonus – Wissen von Michael Selck

Ein Digitalbonus ist ein Förderprogramm einzelner Bundesländer, das kleinen und mittleren Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für Investitionen in die Digitalisierung gewährt – etwa für Hard- und Software, digitale Prozesse oder IT-Sicherheit. Höhe, Bedingungen und Verfügbarkeit unterscheiden sich je nach Bundesland und Förderperiode.

Was bedeutet Digitalbonus?

„Digitalbonus“ ist kein geschützter Programmname des Bundes, sondern eine Bezeichnung, die mehrere Länder für ihre Investitionsförderung zur Digitalisierung gewählt haben. Bekannt wurde der Begriff unter anderem durch Programme in Bayern, Niedersachsen und Thüringen. Allen gemeinsam ist der Grundgedanke: Ein kleiner oder mittlerer Betrieb investiert in seine digitale Ausstattung, und das Land übernimmt einen Teil dieser Kosten als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, solange die Förderbedingungen eingehalten werden.

Der Haken liegt im Plural. Jedes Land legt Förderquote, Höchstbetrag, förderfähige Kostenarten, Antragsweg und Laufzeit selbst fest – und ändert sie mit jeder Förderperiode. In meinem Förderüberblick vom Juli 2026 war der Digitalbonus in Niedersachsen zum 31. Dezember 2025 ohne Nachfolger ausgelaufen, der Digitalbonus in Thüringen war rechtlich zwar aktiv, die Mittel laut Quellen aber ausgeschöpft. Wer heute „Digitalbonus“ sucht, findet deshalb viele Ratgeber, die Programme beschreiben, die so nicht mehr beantragt werden können.

Abzugrenzen ist der Digitalbonus vor allem von der BAFA-Beratungsförderung und dem INQA-Coaching. Diese Bundesprogramme bezuschussen Beratung, Konzeption und Begleitung, also Honorare – nicht den Kauf von Technik. Der Digitalbonus setzt eine Stufe später an: bei der Investition. Typischerweise steht am Anfang ein Digitalisierungskonzept, das sagt, was angeschafft werden soll und warum; der Digitalbonus finanziert dann einen Teil der Umsetzung.

Formal sind Digitalbonus-Programme häufig als De-minimis-Beihilfe ausgestaltet und zählen dann auf die Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren. Und wie fast jedes Zuschussprogramm verlangen sie, dass der Antrag vor Projektstart gestellt wird – der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist der häufigste Grund, warum ein eigentlich förderfähiges Vorhaben leer ausgeht.

Digitalbonus kurz erklärt: die wichtigsten Punkte

  • Der Digitalbonus ist Landesförderung, kein Bundesprogramm; maßgeblich ist das Land der geförderten Betriebsstätte.
  • Gefördert wird die Investition – Hard- und Software, digitale Prozesse, IT-Sicherheit –, nicht die Beratung davor.
  • Förderquote, Höchstbetrag und Laufzeit legt jedes Land selbst fest; Programme laufen aus, werden ausgeschöpft oder neu aufgelegt.
  • Der Antrag kommt vor der Unterschrift unter Angebot oder Vertrag; Angebote einholen und planen ist erlaubt.
  • Viele Programme sind De-minimis-Beihilfen und müssen in späteren Anträgen angegeben werden.

Digitalbonus in der Praxis

  • Fall: Ein Handwerksbetrieb will Auftragsannahme, Zeiterfassung und Fotodokumentation von Papier auf eine digitale Lösung umstellen. Er holt zwei Angebote ein, prüft das Landesprogramm seines Standorts und stellt den Antrag, bevor er eines der Angebote unterschreibt. Erst mit Eingang des Antrags beziehungsweise nach Bewilligung – je nach Richtlinie – wird bestellt.
  • Fall: Ein Dienstleister aus Niedersachsen findet im Netz einen Ratgeber zum Digitalbonus und plant sein Budget damit. Bei der Prüfung zeigt sich, dass das Programm Ende 2025 ausgelaufen ist. Statt auf die Förderung zu warten, wird das Vorhaben auf ein anderes, noch offenes Programm geprüft oder ohne Zuschuss umgesetzt – aber auf Basis einer realistischen Rechnung.
  • Fall: Ein Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich zuerst über die BAFA-Beratungsförderung ein KI-Konzept für die Angebotserstellung erarbeiten. Für die Umsetzung sucht er keinen Digitalbonus, sondern beantragt die KI-Förderung MV als Investitionsförderung des Landes – mit sauber getrennten Leistungen für Beratung und Umsetzung.

Woran Sie einen echten Digitalbonus erkennen

  1. Fördergeber ist ein Bundesland oder dessen Förderbank, nicht ein Bundesministerium oder ein Softwareanbieter.
  2. Es gibt eine veröffentlichte Förderrichtlinie mit Förderquote, Höchstbetrag und förderfähigen Kostenarten.
  3. Gefördert werden Investitionen in die eigene Digitalisierung, nicht Beratungsstunden.
  4. Der Antrag läuft über ein offizielles Landes- oder Förderportal und muss vor Projektbeginn gestellt werden.
  5. Die Programmseite nennt einen aktuellen Antragszeitraum oder meldet ausdrücklich, dass Anträge möglich sind.

Typische Fehler

  • Erst kaufen, dann fördern lassen wollen: Mit der Unterschrift unter den Vertrag ist die Förderung in aller Regel verloren.
  • Veralteten Ratgebern vertrauen und ein ausgelaufenes oder ausgeschöpftes Programm einplanen.
  • Beratung und Investition vermischen, sodass dieselben Kosten doppelt gefördert würden oder keine Position eindeutig zuzuordnen ist.
  • Die Anschaffung ohne Konzept beantragen: Wer nicht erklären kann, welcher Prozess sich verbessert, schreibt einen schwachen Antrag und kauft oft das falsche Werkzeug.

Mein Bezug

Ich bin seit 17 Jahren Unternehmer und begleite von Rostock aus Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland bei Digitalisierung, KI und Förderung. Die häufigste Frage im Erstgespräch lautet: „Gibt es dafür nicht einen Digitalbonus?“ Meine Antwort beginnt fast immer mit dem Standort und dem Projektschritt. Für die Beratungsphase bin ich über ONFYR als BAFA-akkreditierter Berater registriert (Berater-ID 228667); für Unternehmen in MV bedeutet das nach geltender Richtlinie 80 Prozent Zuschuss, höchstens 2.800 Euro je Beratung.

Für die Umsetzung von KI-Vorhaben ist in MV vor allem die KI-Förderung des Landes relevant: 50 Prozent Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro je Vorhaben. Strategie und Konzeption laufen über ONFYR, die Umsetzung kann über pxMEDIA folgen – mit sauber getrennten Kosten. Wie die Programme zu den einzelnen Schritten passen, habe ich im Beitrag Förder-Update: Welcher Zuschuss zu welchem KI-Schritt passt beschrieben. Verbindlich sind immer Richtlinie und Bescheid – ich bin Berater, kein Rechtsanwalt.

Fördercheck

Welcher Zuschuss passt zu Ihrem Digitalisierungsvorhaben?

Im Erstgespräch klären wir, wo Ihr Projekt steht, welche Programme an Ihrem Standort aktuell offen sind und in welcher Reihenfolge Beratung und Umsetzung beantragt werden müssen, damit kein Zuschuss an einer zu frühen Unterschrift scheitert.

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Häufige Fragen zu Digitalbonus

Gibt es den Digitalbonus bundesweit?

Nein, der Digitalbonus ist kein Bundesprogramm, sondern ein Name, den einzelne Bundesländer für ihre Investitionsförderung zur Digitalisierung verwenden oder verwendet haben. Jedes Land legt Förderquote, Höchstbetrag, Antragsweg und Laufzeit selbst fest. Maßgeblich ist immer das Programm im Land der geförderten Betriebsstätte zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Was wird mit einem Digitalbonus gefördert?

Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung des Betriebs, typischerweise Hard- und Software, die Einführung digitaler Prozesse und Maßnahmen zur IT-Sicherheit. Welche Kostenarten im Einzelnen zählen, regelt die jeweilige Landesrichtlinie. Laufende Betriebskosten und reine Ersatzbeschaffungen sind in der Regel ausgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen Digitalbonus und BAFA-Beratungsförderung?

Der Digitalbonus bezuschusst die Investition, die BAFA-Beratungsförderung das Beratungshonorar. Mit der BAFA-Förderung werden Analyse, Strategie und Konzeption bezuschusst, nicht der Kauf von Software oder Hardware. Beide Programme greifen sinnvoll nacheinander: erst die geförderte Beratung, dann die geförderte Umsetzung – ohne dass dieselben Kosten doppelt gefördert werden.

Welche Alternative zum Digitalbonus gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

Für KI-Vorhaben ist in Mecklenburg-Vorpommern vor allem die KI-Förderung MV die passende Investitionsförderung: 50 Prozent Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 50.000 Euro je Vorhaben. Ob daneben weitere Programme des Landes passen, hängt vom konkreten Vorhaben ab. Das prüft man anhand der zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinien.

Kann ich einen Digitalbonus nach dem Kauf noch beantragen?

In aller Regel nicht, denn der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt meist schon die Unterschrift unter einen Liefer- oder Leistungsvertrag. Angebote einholen und planen ist dagegen erlaubt und gehört sogar zur Vorbereitung eines guten Antrags.