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KMU (kleine und mittlere Unternehmen)

Begriffskarte: KMU (kleine und mittlere Unternehmen) – Wissen von Michael Selck

Als KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gelten nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. Euro Bilanzsumme; Partner- und verbundene Unternehmen werden dabei mitgerechnet. Der KMU-Status ist Voraussetzung für viele Förderprogramme wie die BAFA-Beratungsförderung, das INQA-Coaching oder Digitalisierungs- und KI-Förderungen der Länder.

Was bedeutet KMU (kleine und mittlere Unternehmen)?

KMU ist die amtliche Sammelbezeichnung für Unternehmen unterhalb einer bestimmten Größe. Maßgeblich in der EU und damit für fast alle deutschen Förderprogramme ist die Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission, die seit dem 1. Januar 2005 angewendet wird. Sie unterscheidet drei Größenklassen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Millionen Euro sowie mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Die Beschäftigtengrenze ist zwingend, bei den Finanzzahlen reicht es, eine der beiden Grenzen einzuhalten.

Gezählt wird nicht nach Köpfen, sondern in Jahresarbeitseinheiten: Eine Vollzeitkraft über das ganze Jahr zählt als eins, Teilzeit- und Saisonkräfte anteilig. Auszubildende sowie Zeiten von Mutterschutz und Elternzeit bleiben außen vor. Grundlage sind die Zahlen des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Entscheidend ist außerdem, ob ein Unternehmen eigenständig ist: Bei Partnerunternehmen – Beteiligungen von 25 bis 50 Prozent – werden Beschäftigte und Finanzzahlen anteilig hinzugerechnet, bei verbundenen Unternehmen mit Mehrheit oder beherrschendem Einfluss vollständig. Halten öffentliche Stellen 25 Prozent oder mehr an Kapital oder Stimmrechten, ist ein Unternehmen grundsätzlich kein KMU.

Abzugrenzen ist KMU vom Begriff „Mittelstand“. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn zählt dazu Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz und betont zusätzlich die Einheit von Eigentum und Leitung. Im Alltag werden beide Begriffe oft gleich verwendet, für Förderanträge zählt aber allein die EU-Definition. Ebenfalls etwas anderes sind die Größenklassen des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss und die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht. Wer dort „klein“ ist, ist nicht automatisch ein KMU im Förderrecht – und umgekehrt.

Praktisch relevant wird der Begriff fast immer beim Förderantrag. Die BAFA-Beratungsförderung und das INQA-Coaching setzen den KMU-Status voraus, ebenso die meisten Landesprogramme wie ein Digitalbonus oder die KI-Förderung MV, die im Antrag eine eigene KMU-Erklärung verlangt. Daneben steht meist die Erklärung zur De-minimis-Beihilfe. Beide prüfen unterschiedliche Dinge: die KMU-Erklärung die Größe Ihres Unternehmens, die De-minimis-Erklärung die Summe der bereits erhaltenen Beihilfen. Eine gute Fördermittelberatung klärt beides, bevor ein Antrag gestellt wird.

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) kurz erklärt: die wichtigsten Punkte

  • Grenzen nach EU-Empfehlung 2003/361/EG: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme; darunter liegen kleine Unternehmen (unter 50, bis 10 Millionen Euro) und Kleinstunternehmen (unter 10, bis 2 Millionen Euro).
  • Beschäftigte werden in Jahresarbeitseinheiten gezählt; Auszubildende sowie Mutterschutz- und Elternzeiten zählen nicht mit.
  • Partnerunternehmen (25 bis 50 Prozent) werden anteilig, verbundene Unternehmen vollständig in die Größe eingerechnet.
  • Der Status ändert sich erst, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschritten werden.
  • Der KMU-Status öffnet die Tür zu vielen Förderprogrammen, einzelne Richtlinien setzen aber engere Grenzen oder schließen Branchen aus.

KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in der Praxis

  • Fall: Ein Elektrobetrieb aus dem Landkreis Rostock hat 38 Personen auf der Lohnliste, darunter sechs Auszubildende und mehrere Teilzeitkräfte im Büro. Für den Antrag auf BAFA-Beratungsförderung rechnet die Geschäftsführung in Jahresarbeitseinheiten und kommt auf rund 29. Bei 4 Millionen Euro Umsatz ist der Betrieb damit ein kleines Unternehmen – die KMU-Erklärung ist eindeutig.
  • Fall: Eine Dienstleistungs-GmbH mit 120 Beschäftigten hält sich für ein klares KMU. Sie gehört aber über eine Holding zu einer Gruppe, deren Schwestergesellschaft weitere 160 Beschäftigte hat. Weil die Holding beide Gesellschaften mehrheitlich hält, gelten sie als verbunden; zusammen sind es 280 Beschäftigte. Die GmbH ist damit kein KMU. Die Prüfung vor dem Antrag erspart ihr eine Ablehnung oder eine spätere Rückforderung.
  • Fall: Ein Produktionsbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern mit 85 Jahresarbeitseinheiten plant einen KI-Assistenten für die Arbeitsvorbereitung. Nach EU-Definition bleibt er auch mit 110 Einheiten ein KMU, für die KI-Förderung MV mit ihrer Grenze von 100 Mitarbeitenden wäre er dann aber nicht mehr antragsberechtigt. Die Geschäftsführung legt den Antrag deshalb vor die geplanten Neueinstellungen.

Woran Sie ein KMU erkennen

  1. Das Unternehmen beschäftigt im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr weniger als 250 Jahresarbeitseinheiten.
  2. Der Jahresumsatz liegt bei höchstens 50 Millionen Euro oder die Bilanzsumme bei höchstens 43 Millionen Euro.
  3. Beteiligungen an anderen Unternehmen und Beteiligungen anderer am eigenen Unternehmen sind bekannt und in die Berechnung eingeflossen.
  4. Keine öffentliche Stelle hält 25 Prozent oder mehr der Anteile oder Stimmrechte.
  5. Die Schwellenwerte wurden nicht in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten.

Typische Fehler

  • Köpfe statt Jahresarbeitseinheiten zählen oder Auszubildende mitrechnen – das verzerrt die Größe, meist nach oben.
  • Nur die eigene Gesellschaft betrachten und Holding, Schwester- oder Tochterunternehmen vergessen.
  • „Mittelstand“ und KMU gleichsetzen: Ein Familienunternehmen mit 300 Beschäftigten ist Mittelstand, aber kein KMU.
  • Annehmen, dass der KMU-Status für jedes Programm genügt, statt die Antragsberechtigung in der konkreten Richtlinie zu prüfen.

Mein Bezug

Ich bin seit 17 Jahren Unternehmer und arbeite von Rostock aus fast ausschließlich mit kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland – bei Digitalisierung, KI, Websites und der Frage, wie sich solche Vorhaben fördern lassen. Die KMU-Prüfung steht bei uns deshalb am Anfang jedes Förderthemas, noch vor der Projektidee. Über ONFYR bin ich als BAFA-akkreditierter Berater registriert (Berater-ID 228667); für KMU in MV bedeutet das 80 Prozent Zuschuss, höchstens 2.800 Euro je Beratung.

Für die Umsetzung kommt in MV die KI-Förderung mit 50 Prozent Zuschuss und bis zu 50.000 Euro je Vorhaben in Frage – allerdings nur für Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden. Gerade bei Unternehmensgruppen und wachsenden Betrieben lohnt es sich, die Zahlen vor dem Antrag gemeinsam durchzugehen. Verbindlich sind immer die EU-Empfehlung, die jeweilige Förderrichtlinie und der Bescheid – ich bin Berater, kein Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Fördercheck

Ist Ihr Unternehmen ein KMU – und welche Förderung passt?

Im Erstgespräch prüfen wir Ihre Größe nach EU-Definition, klären, ob Beteiligungen mitzählen, und ordnen ein, welche Programme für Beratung und Umsetzung in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu KMU (kleine und mittlere Unternehmen)

Was zählt als KMU?

Als KMU gilt nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Die Beschäftigtengrenze muss immer eingehalten werden, bei den Finanzzahlen genügt eine der beiden Grenzen. Kleinstunternehmen liegen unter 10 Beschäftigten und 2 Millionen Euro, kleine Unternehmen unter 50 Beschäftigten und 10 Millionen Euro.

Wie werden die Beschäftigten gezählt?

Gezählt wird in Jahresarbeitseinheiten, nicht nach Köpfen. Eine Vollzeitkraft, die das ganze Jahr beschäftigt war, zählt als eine Einheit; Teilzeit- und Saisonkräfte zählen anteilig. Auszubildende sowie Zeiten von Mutterschutz und Elternzeit werden nicht mitgerechnet.

Was sind Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen?

Partnerunternehmen sind Beteiligungen von 25 bis 50 Prozent, verbundene Unternehmen solche mit Mehrheit oder beherrschendem Einfluss. Die Zahlen von Partnerunternehmen werden anteilig zur eigenen Größe addiert, die von verbundenen Unternehmen vollständig. Wer zu einer Gruppe gehört, muss deshalb die Gruppe prüfen, nicht nur die eigene Gesellschaft.

Verliert ein Unternehmen den KMU-Status sofort, wenn es wächst?

Nein, der Status geht erst verloren, wenn die Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Ein einmaliger Ausreißer, etwa durch einen Großauftrag, schadet also nicht. Umgekehrt wird ein Unternehmen erst nach zwei Jahren unterhalb der Grenzen wieder als KMU eingestuft.

Reicht der KMU-Status für jede Förderung aus?

Nein, er ist oft notwendig, aber nicht ausreichend. Viele Programme setzen eigene, engere Grenzen oder schließen Branchen aus – die KI-Förderung MV etwa richtet sich nur an Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitenden in Jahresarbeitseinheiten und schließt unter anderem Beratungsunternehmen und Freiberufler aus. Maßgeblich ist immer die jeweilige Förderrichtlinie.