Der Countdown, der nach Ablauf einfach neu startet. Das vorausgewählte Häkchen beim Zusatzprodukt. Das Abo, das sich mit einem Klick abschließen, aber nur über drei Umwege kündigen lässt. Genau solche Muster will die EU mit dem Digital Fairness Act angehen. Und diesmal sollen nicht nur die großen Plattformen gemeint sein, sondern erstmals auch kleinere Online-Shops.
Gerade wird vor allem über das Datum gesprochen: Legt die EU-Kommission ihren Vorschlag am 11. oder am 18. November vor? Die ehrliche Antwort lautet: Das steht noch nicht fest. Für Ihre Planung ist es auch nicht entscheidend. Der Zeitrahmen ist seit Langem bekannt, der Gesetzestext kommt erst mit der Vorlage, und neue Pflichten gelten noch lange nicht. Trotzdem ist jetzt ein guter Moment, sich den eigenen Shop, die Newsletter-Strecken und die Abo-Modelle in Ruhe anzusehen.
Shop-Check
Wie fair ist die Gestaltung Ihres Online-Shops heute?
Wir schauen uns gemeinsam Checkout, Newsletter-Anmeldung und Abo-Strecken an: Wo arbeiten Sie mit Vorauswahlen, Knappheitshinweisen oder Hürden beim Kündigen, und was davon sollten Sie ohnehin überdenken, bevor neue EU-Regeln kommen?
Was zum Termin tatsächlich bekannt ist
Die Gemengelage ist etwas unübersichtlich. Deshalb hier die Reihenfolge, so wie sie sich aus den Quellen ergibt.
Der Rahmen ist offiziell: Im Arbeitsprogramm der EU-Kommission ist der Digital Fairness Act für das vierte Quartal 2026 eingeplant (Digitalzentrum Fokus Mensch). Auch dieser Zeitplan gilt ausdrücklich nur als vorläufig (onlinemarktplatz.de).
23. September 2026: Der auf EU-Politik spezialisierte Fachdienst MLex berichtete, dass die Kommission den Digital Fairness Act voraussichtlich im November vorlegen wird. Im Gespräch seien mehrere vorläufige Termine, darunter der 18. November (MLex, gleichlautend bei LexisNexis). Dass der 18. das wahrscheinlichste Datum sei, steht dort nicht. Er war eine von mehreren Optionen.
29. September 2026: Wenige Tage später berichtete MLex über die vorläufige Tagesordnung der Kommission. Darauf steht der Digital Fairness Act für die Sitzung am 11. November, zusammen mit einer Initiative zur Durchsetzung des Verbraucherschutzes. Für den 18. November ist dort ein anderes Vorhaben vorgesehen, ein Quantum Act (MLex). Der Newsletter von digitalfairnessact.com bestätigt den 11. November für ein Verbraucherpaket mit dem Digital Fairness Act, betont aber ebenfalls, dass der Termin nicht final, sondern vorläufig ist (digitalfairnessact.com).
Anfang Oktober: Auch das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland nennt den 11. November und ergänzt, dass sich das noch ändern kann. Danach beginnen die Verhandlungen über den konkreten Gesetzestext (EVZ Deutschland über presseportal.de).
Der Stand in Kürze
- Sicher: Die Kommission plant die Vorlage im vierten Quartal 2026, nach allen aktuellen Berichten im November.
- Vorläufig: Die jüngste vorläufige Tagesordnung nennt den 11. November. Der 18. November war zuvor als eine von mehreren Optionen im Gespräch.
- Offen: Einen verbindlichen Termin hat die Kommission nicht bestätigt. Auch der Gesetzestext liegt noch nicht vor.
Warum das Datum für Ihre Planung kaum zählt
Ob 11. oder 18. November: Der Unterschied ist eine Woche innerhalb eines Zeitfensters, das seit Monaten bekannt ist. Wichtiger ist, was an diesem Tag eigentlich passiert. Die Kommission legt einen Vorschlag vor. Das ist der Startschuss für das Gesetzgebungsverfahren, nicht das fertige Gesetz. Im Anschluss verhandeln das Europäische Parlament und der Rat über den Text, und dabei kann sich inhaltlich noch einiges verschieben.
Für Online-Händler bedeutet die Vorlage deshalb noch keine neuen Pflichten, darauf weist auch onlinemarktplatz.de hin. Wann der Digital Fairness Act in Kraft tritt und ab wann welche Regeln gelten, ist offen. Wer Ihnen heute einen konkreten Stichtag nennt, rät.
Planerisch ändert sich durch die Terminfrage also nichts. Was sich ändert: Mit der Vorlage im November liegt zum ersten Mal schwarz auf weiß vor, in welche Richtung die EU gehen will. Wer bis dahin weiß, wie der eigene Shop aufgestellt ist, kann den Entwurf in einer Stunde einordnen. Alle anderen fangen dann erst an zu suchen.
Was der Digital Fairness Act regeln soll
Laut den bisherigen Ankündigungen geht es um fünf Themenfelder (onlinemarktplatz.de):
- Manipulative Benutzeroberflächen, oft „Dark Patterns" genannt. Gemeint sind Gestaltungen, die Nutzer zu Entscheidungen drängen, die sie bei klarer Darstellung so nicht treffen würden: künstlicher Zeitdruck, versteckte Alternativen, vorausgewählte Optionen oder ein absichtlich mühsamer Ausstieg.
- Problematische Personalisierung. Gemeint ist der Umgang mit Kundendaten, wenn Angebote, Inhalte oder Werbung auf Einzelne zugeschnitten werden. Die Quellen sprechen von problematischer oder unfairer Personalisierung, nicht von Personalisierung an sich.
- Influencer-Marketing, vor allem irreführende Werbung über Influencer.
- Digitale Verträge, also unter anderem Abos, Verlängerungen und Kündigungen.
- Der Schutz Minderjähriger im digitalen Raum.
Wie genau das aussehen wird, ob als Verbot, Informationspflicht oder Gestaltungsvorgabe, kann heute niemand seriös sagen. Fest steht nur die Richtung: Transparenz und faire Gestaltung sollen dort verbindlich werden, wo heute mit psychologischen Tricks gearbeitet wird.
Neu: Auch kleine Online-Shops sind gemeint
Das ist für viele Händler der eigentlich wichtige Punkt. Die großen EU-Digitalgesetze der letzten Jahre, der Digital Markets Act und der Digital Services Act, treffen vor allem besonders große Anbieter wie Google, Shein oder Temu (heise online). Beim Digital Fairness Act ist das anders: Laut Verbraucherzentrale sollen erstmals auch Spielehersteller und kleine Online-Shops unter die Regeln fallen.
Offen ist allerdings, wie genau. Ob es abgestufte Pflichten oder Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen geben wird, soll erst der Vorschlag der Kommission festlegen (digitalfairnessact.com). Dass Sie als mittelständischer Shop-Betreiber außen vor bleiben, sollten Sie aber nicht einplanen.
Wer schon die letzten Regelungswellen mitgemacht hat, kennt das Muster: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die neuen Checkout-Regeln für Klarna und Ratenkauf oder die EU-Verpackungsverordnung. Die Vorgaben, die früher nur Konzerne betrafen, kommen zunehmend beim Mittelstand an.
Was Sie jetzt schon vorbereiten können
Den Gesetzestext vorwegzunehmen, wäre unseriös. Eine Bestandsaufnahme ist es nicht. Sie lohnt sich ohnehin, denn vieles von dem, was der Digital Fairness Act angehen soll, kostet Händler schon heute Vertrauen. Fünf Stellen würde ich mir jetzt ansehen:
- Checkout und Produktseiten. Wo arbeiten Sie mit Vorauswahlen, etwa bei Versicherungen, Zubehör oder Spenden? Wo erscheinen Hinweise wie „nur noch 2 verfügbar" oder ein Countdown, und stimmen diese Angaben wirklich? Sind alle Optionen gleich gut sichtbar, oder wird eine bewusst versteckt?
- Newsletter-Funnels. Ist bei der Anmeldung klar, wofür jemand seine E-Mail-Adresse hergibt? Ist die Abmeldung so einfach wie die Anmeldung? Und stimmen die Pop-ups mit Rabattversprechen mit dem überein, was danach tatsächlich kommt? Wie man E-Mail-Strecken aufbaut, die auf Beziehung statt auf Druck setzen, habe ich hier beschrieben.
- Abo-Modelle. Wie viele Klicks braucht ein Kunde zum Abschließen, und wie viele zum Kündigen? In Deutschland ist der Kündigungsbutton schon seit 2022 Pflicht. Prüfen Sie trotzdem den gesamten Weg: Probephasen, automatische Verlängerungen, Erinnerungen und die Frage, ob Kunden jederzeit wissen, was sie bezahlen.
- Influencer-Kooperationen. Werbung muss schon heute als solche erkennbar sein. Legen Sie fest, wie Ihre Partner Kooperationen kennzeichnen, und halten Sie das schriftlich fest. Wenn die Regeln strenger werden, wissen Sie dann sofort, welche Vereinbarungen Sie anpassen müssen.
- Personalisierung. Wofür nutzen Sie Kundendaten, etwa für Produktempfehlungen, Rabatte oder E-Mail-Inhalte? Schreiben Sie das einmal auf. Das ist die Grundlage, um bei Vorlage des Entwurfs einordnen zu können, ob Sie betroffen sind.
Das Ergebnis ist eine Liste, mit der Sie im November den Kommissionsvorschlag neben Ihren Shop legen und in kurzer Zeit sehen, wo Handlungsbedarf entsteht. Für diese Anpassungen gibt es keinen Grund zur Hektik, aber jede Menge Gründe, sie planvoll anzugehen. Genau das machen wir mit meinem Team bei pxMEDIA.de: Wir begleiten Kunden mit Online-Shops dabei, Shop- und Funnel-Gestaltung rechtzeitig an neue EU-Verbraucherschutzvorgaben anzupassen, ohne dabei die Verkaufsstärke aus dem Blick zu verlieren.
Funnel-Check
Shop, Newsletter und Abos einmal ehrlich durchleuchten
Gemeinsam gehen wir Ihre Kaufstrecke, Ihre Newsletter-Anmeldung und Ihre Abo-Modelle durch. Danach wissen Sie, welche Gestaltungsmuster kritisch werden könnten, was ohnehin besser geht und wo Sie bei Vorlage des Gesetzestextes zuerst hinschauen sollten.
Meine Einordnung: Fairness ist kein Umsatzrisiko
Ich kenne den Reflex aus vielen Gesprächen: Jede neue Regel fühlt sich erst einmal wie eine Bremse an. Beim Digital Fairness Act sehe ich das anders. Viele der Muster, um die es geht, bringen kurzfristig einen Abschluss mehr und kosten langfristig genau das, wovon ein Shop lebt, nämlich Vertrauen. Wer einmal in einer Abo-Falle gesteckt hat, kauft dort nicht wieder ein. Und er erzählt es weiter.
Ein Shop, der Optionen fair nebeneinanderstellt, ehrliche Verfügbarkeiten zeigt und den Ausstieg leicht macht, verkauft nicht schlechter. Er verkauft an die richtigen Kunden, und die kommen wieder. Gute Nutzerführung braucht keine Tricks, sondern Klarheit darüber, was der Besucher sucht und welcher nächste Schritt für ihn sinnvoll ist. Das ist derselbe Gedanke, den ich bei einer Website als Vertriebssystem und bei Funnels, die echte Anfragen erzeugen, immer wieder betone.
Mein Rat als Unternehmer: Nutzen Sie die Zeit bis zur Vorlage nicht, um auf den Gesetzestext zu warten. Nutzen Sie sie, um zu wissen, wo Sie stehen. Dann ist der November kein Anlass zur Sorge, sondern ein Termin, an dem Sie einen Text lesen und Ihre Liste abgleichen.
Häufige Fragen zum Digital Fairness Act
Was ist der Digital Fairness Act?
Der Digital Fairness Act ist ein geplantes EU-Gesetz für mehr Verbraucherschutz im digitalen Raum. Es soll unter anderem manipulative Benutzeroberflächen (Dark Patterns), problematische Personalisierung, Influencer-Marketing, digitale Verträge wie Abos und den Schutz Minderjähriger regeln. Einen Gesetzestext gibt es noch nicht – die EU-Kommission will ihren Vorschlag im vierten Quartal 2026 vorlegen.
Wann legt die EU-Kommission den Digital Fairness Act vor?
Offiziell eingeplant ist das vierte Quartal 2026. Ein Bericht des Fachdienstes MLex vom 23. September 2026 nannte mehrere vorläufige Termine im November, darunter den 18. November. Auf der späteren vorläufigen Tagesordnung der Kommission steht der Digital Fairness Act für den 11. November. Beide Termine sind ausdrücklich nicht final.
Gelten ab der Vorlage schon neue Pflichten für Online-Shops?
Nein. Mit der Vorlage beginnt erst das Gesetzgebungsverfahren. Danach verhandeln Europäisches Parlament und Rat über den konkreten Gesetzestext. Wann das Gesetz in Kraft tritt und ab wann welche Pflichten gelten, ist offen.
Sind auch kleine Online-Shops betroffen?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sollen erstmals auch kleine Online-Shops unter die Regeln fallen – anders als beim Digital Markets Act und Digital Services Act, die vor allem sehr große Anbieter treffen. Wie genau kleinere Unternehmen erfasst werden und ob es Erleichterungen für KMU gibt, legt erst der Kommissionsvorschlag fest.
Was können Online-Händler jetzt schon tun?
Eine ehrliche Bestandsaufnahme der eigenen Gestaltung: Vorauswahlen und Knappheitshinweise im Checkout, die Newsletter-Anmeldung und Abmeldung, Abschluss und Kündigung von Abos, die Kennzeichnung von Influencer-Kooperationen und die Frage, wofür Kundendaten bei Personalisierung genutzt werden. So wissen Sie bei Vorlage des Gesetzestextes sofort, wo Sie stehen.
Erstgespräch
Online-Shop und Marketing-Funnels rechtzeitig prüfen
In einem kurzen Gespräch klären wir, wo Ihr Shop, Ihre Newsletter-Strecken und Ihre Abo-Modelle heute stehen, welche Muster mit dem Digital Fairness Act kritisch werden könnten und wie Sie die Anpassung planbar angehen, bevor die neuen Regeln greifen.
Quellen: MLex (23.09.2026), LexisNexis, MLex (29.09.2026), digitalfairnessact.com-Newsletter, EVZ Deutschland, onlinemarktplatz.de, Digitalzentrum Fokus Mensch, Verbraucherzentrale, heise online, digitalfairnessact.com. Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 6. Oktober 2026 allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Vorlagetermin ist von der EU-Kommission nicht verbindlich bestätigt, ein Gesetzestext liegt noch nicht vor. Für eine verbindliche Bewertung Ihrer konkreten Situation ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu.