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Digitale Sitzungen Stadtvertretung Laage

Digitale Sitzungen der Stadtvertretung Laage in der Corona-Pandemie

Die FDP-Fraktion der Stadtvertretung Laage sieht durch das Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie in ausschließlichen Präsenzsitzungen der Gremien der Stadtvertretung Laage trotz getroffener Hygienemaßnahmen ein zu hohes Risiko für gewählte Mandatsträger, Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Besucher, sowie deren Angehörige, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus zu infizieren und dieses weiterzutragen. Im privaten Bereich darf aktuell zum eigenen Haushalt nur eine weitere Person hinzukommen. In der Sitzung der Stadtvertretung kommen mindesten 19 Personen (Haushalte) zzgl. der Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Besucher (Öffentlichkeit) zusammen.

Zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung sollten Mandatsträger Ihrer Aufgabe gerecht werden können und der Öffentlichkeit die Zugänglichkeit gegeben werden, ohne dass der Einzelne ein gesundheitliches Risiko für sich und andere eingehen muss.

Mit dem „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ zeigt die Landesregierung Möglichkeiten auf, von den organisationsrechtlichen Regelungen der Kommunalverfassung abzuweichen. Dieses Gesetz hat der Landtag am 27.01.2021 mit großer Mehrheit beschlossen. Damit ergibt sich die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auf Beschluss der Stadtvertretung zum Schutz der Gesundheit im Sitzungssaal auszuschließen, wenn zeitgleich eine Bild- und Tonübertragung über öffentliche Netzzugänge ermöglicht wird, sowie die Durchführung von kommunalen Gremiensitzungen als Videokonferenzen (Hybridsitzung).

Die FDP-Fraktion hat daher noch am 27.01.2021 einen Beschlussantrag mit interfraktioneller Unterstützung der Diekhofer Wählergruppe eingereicht um folgendes in der Stadtvertretersitzung am 10.02.2021 zu beraten und zu beschließen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Laage beschließt,

  1. dass in ihren Sitzungen sowie den Sitzungen ihrer Ausschüsse und der Ortsteilvertretungen eine unmittelbare Anwesenheit der Öffentlichkeit im Sitzungsraum unterbleibt und die Sitzungen stattdessen zeitgleich in Bild und Ton über allgemein zugängliche Netze, auf Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, übertragen werden.
  2. dass ihre Sitzungen sowie die Sitzungen ihrer Ausschüsse und Ortsteilvertretungen ohne gleichzeitige Anwesenheit aller Teilnehmenden im Sitzungsraum (Hybridsitzung) durchgeführt werden und stattdessen die Teilnehmenden durch eine synchrone Übertragung von Bild und Ton, auf Grundlage des Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, miteinander verbunden sind (Videokonferenz).

In einer ersten Vorberatung konnte Michael Selck im Hauptausschuss am Mittwochabend bereits erste Fragen und Bedenken der Ausschussmitglieder beantworten und erläutern: „So möchten wir die technische Umsetzung mit unserem Antrag weder vorgeben noch einschränken und überlassen der Stadtverwaltung die Realisierung durch IT-Spezialisten. Wir halten den Stand der Technik für mehr als ausreichend den Beschlussvorschlag umzusetzen. Ob bis zur Umsetzung die Infektionszahlen bereits so reduziert sind, dass kein gesundheitliches Risiko mehr besteht, können wir nicht abschätzen. Mit Sicherheit haben wir mit der Corona-Pandemie noch eine Weile zu kämpfen. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben. Sollten aus gesundheitlichen Bedenken mehrere Mitglieder der Sitzung fernbleiben, kann die Beschlussfähigkeit gefährdet sein. Durch Hybridsitzungen wird es dem Mandatsträger freigestellt an der Sitzung in Präsenz, per Videokonferenz oder begrenzt auch Telefon teilzunehmen. Die Entscheidung bei Ausübung des Mandats ein gesundheitliches Risiko einzugehen oder nicht, wird dem Einzelnen somit zurückgegeben. Auch Mitglieder der Gremien, welche sich in Quarantäne befinden, können somit ihr Mandat ausführen. Die Umsetzung sieht einen Beschluss der Stadtvertretung vor. Da wir die Entwicklung des Infektionsgeschehens, auch durch die Mutation nicht voraussehen können, halten wir einen Beschluss bereits in der nächsten Sitzung der Stadtvertretung am 10.02.2021 für wichtig, um die Handlungsfähigkeit zu sichern. Das Gesetz ist bis Ende 2021 begrenzt. Sollten digitale Sitzungen nicht mehr notwendig sein, kann von jeder Fraktion ein Beschlussantrag zur vorzeitigen Aufhebung gestellt werden. Uns ist als Freie Demokraten bewusst, dass der persönliche Kontakt die bessere Variante ist und auch die Zugänglichkeit der Öffentlichkeit außerordentlich wichtig ist. Wir befinden uns allerdings in einer besonderen Situation, auf die es zu reagieren gilt. Durch die Übertragung der Sitzung über das Internet, die Möglichkeit Bürger-Fragen vor der Sitzung schriftlich einzureichen und Protokolle der Sitzungen nachträglich zu sichten, sehen wir die Öffentlichkeit, so gut es in der Situation geht, gewahrt. Die Gesundheit der ehrenamtlichen Mandatsträger, Mitarbeiter der Stadtverwaltung und Besucher, sowie deren Angehörige sollte oberste Priorität haben.“

 

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