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Tempo 30 Laage

Mehr Sicherheit durch Tempo 30 in Laage

Schon am 26.09.2019 hat die FDP-Fraktion der Stadtvertretung Laage einen Antrag zur Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur Einrichtung von Tempo 30 im Stadtgebiet gestellt. Dieser Antrag wurde in den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen und dort 2020 beraten.
Nach wiederholter eingehender Beratung innerhalb der Fraktion stellt die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag zu dem Ursprungsantrag.
Ziel sowohl des Ursprungsantrages als auch des Änderungsantrages ist es, durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Straßen in der Stadt Laage inklusive Ortsteile eine höhere Verkehrssicherheit für die weiteren Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Hierbei stehen insbesondere kleinere, Schulkinder und Senioren im Fokus. Auch die Anwohner sollen vor Lärm- und Abgase-Emissionen sowie vor der Beschädigung Ihres Wohneigentums geschützt werden.

Der Änderungsantrag würde bei Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 12.05.2021 und Zustimmung durch die Stadtvertretung Laage am 02.06.2021 folgendes regeln:

„Die Stadtvertretung Laage beauftragt den Bürgermeister der Stadt Laage

1. in folgenden Straßenabschnitten die Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h durch verkehrsrechtliche Anordnungen entweder selbst zu erlassen oder ggf. beim Landkreis Rostock zu beantragen:

a) Rosmarinstraße
b) Straße des Friedens
c) Pfarrstraße
d) Wallstraße
e) Baustraße
f) Marktstraße
g) Hauptstraße ab Abzweig Markt
h) Straße der Einheit
i) Breesener Straße vom Markt bis Ecke St. Jürgen-Straße
j) Paul-Lüth-Straße bis Fischteichweg
k) Schulstraße
l) Goethestraße
m) Sankt-Jürgen-Straße zwischen Breesener Straße und Goethestraße
m) Denkmalsweg
n) Paul-Korff-Allee von Breesener Straße bis Abzweig Otto-Intze-Straße
o) Schwendißtannen
p) Franz-Susemihl-Straße
q) Fritz Kähler-Straße
r) Otto-Intze-Straße
s) Gartenstraße
t) Zum Schmooksberg (Drölitz)

2. zur Aufstellung von „Freiwillig 30“-Schildern für Straßen, denen die Umsetzung durch die Straßenverkehrsbehörde abgelehnt wurde.“

Auswirkungen von Tempo 30 auf die Verkehrssicherheit
Welche Auswirkungen Tempo 30 insbesondere auf die Verkehrssicherheit hat, zeigt diese Übersicht der Universität Duisburg Essen: Link zum PDF

Weiteres zum Thema

Pressemitteilungen:

Aktualisierungen:

Aktualisierung 14.05.2021: Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt Stadtvertretung die Ablehnung des FDP-Antrags für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 in Laage und den Ortsteilen

Am 12.05.2021 hat im Laager Ratssaal der Ausschuss für Stadtentwicklung über den Antrag der FDP-Fraktion für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 in Laage beraten. Der Ausschuss stimmte nach zahlreichen Wortmeldungen gegen den Antrag, was eine Empfehlung für den Beschluss in der Stadtvertretung am 02.06.2021 darstellt.

Als FDP-Fraktion bedauern wir die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses sehr, da insbesondere viele junge Eltern mit kleinen Kindern und bis zu 1.200 Schüler in Laage ein Interesse an mehr Verkehrssicherheit haben. Warum die Reduzierung der zugelassenen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h ein großer Unterschied macht, haben wir bereits in der letzten Pressemitteilung ausgeführt.

Nach der Meinung einiger Ausschussmitglieder, fahren diese selbst bereits seit über 40 Jahren durch Laage und man wisse, wo man nicht schneller fahren könne oder auch sollte. Angemerkt wurde auch die mangelhafte Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Durch Laage fahren aber nicht nur Ortkundige. Zudem gibt es leider auch Autofahrer, die es eilig haben und die Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit einkalkulieren. Mit der Ausschilderung sinnvoller Geschwindigkeitsreduzierungen, könnte man so zumindest das Risiko weiter reduzieren. Argumentiert wurde auch, dass für einige Straßen 30 km/h aufgrund der Gegebenheiten noch zu schnell wären. Aus diesem Grund dort 50 km/h zu belassen, kann ich nicht verstehen.

Die Nachfrage eines Ausschussmitgliedes zu bisherigen Unfallopfern konnte nicht abschließend beantwortet werden. Ich würde aber nicht darauf warten wollen, bis ein Kind in Laage angefahren wird, damit die Stadtvertretung den Beschluss für mehr Verkehrssicherheit fasst.

Unseren Antrag haben wir allen Fraktionen vorab zur Verfügung gestellt. Die Auflistung einzelner Straßen stellte dabei einen Vorschlag dar. Wir haben um Beratung in den Fraktionen und ggf. Änderungsvorschläge gebeten. Eine pauschale Absage im Ausschuss für Stadtentwicklung war daher ein Schlag ins Gesicht für die ehrenamtliche Arbeit, die in so einem Antrag steckt. Im Interesse der Kinder und Schüler, sowie deren Eltern bitte ich die Stadtvertreter sich mit der Thematik bis zur Sitzung am 02.06.2021 auseinander zu setzen und wenigstens Änderungsvorschläge zu machen, damit wir am Ende einen Beschluss fassen können, der für mehr Verkehrssicherheit in Laage sorgt.

Protokolle zum Antrag:

Auszug aus dem Protokoll des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 12.05.2021:

[…]zu 9 Beauftragung zur Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur Einrichtung von Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet – Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu dem Antrag der FDP-Fraktion der Stadtvertretung Laage vom 26.09.2019
Vorlage: DSII/01-2019-060-1

Herr Pieper erteilt Herrn Selck das Wort.

Herr Selck führt aus, dass die FDP-Fraktion mit Datum vom 26.09.2019 einen Antrag zur Erstellung ei- nes Umsetzungskonzeptes zur Einrichtung von Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet stellte. Dieser An- trag wurde an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. Die Beratung erfolgte am 11.03.2020. Bedauerlicherweise war zu dieser Beratung kein Mitglied der FDP-Fraktion anwesend.

Nach wiederholter eingehender Beratung innerhalb der Fraktion stellte die FDP-Fraktion nunmehr ei- nen Änderungsantrag zu dem Ursprungsantrag.

Ziel sowohl des Ursprungsantrages als auch des Änderungsantrages ist es, durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Straßen in der Stadt Laage inklusive Ortsteile eine höhere Verkehrssi- cherheit für die weiteren Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Hierbei stehen insbesondere kleinere Schulkinder und Senioren im Fokus.

In dem Beschlussvorschlag wurden die Straßen bezeichnet, für die aus der Sicht der FDP eine Ge- schwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erforderlich wäre.

Zu dem Änderungsantrag können wiederum Änderungsanträge gestellt werden, sofern einzelne Stra- ßen nicht gewünscht oder aber zusätzlich aufgenommen werden sollen.

Herr Pieper erläutert, dass der Ausschuss in der Beratung am 11.03.2020 zu der Auffassung kam, dass eine Änderung der bestehenden Verkehrsanordnungen, bis auf folgende Schwerpunkte

die von der Verwaltung geprüft werden sollten, nicht erforderlich sei.

Herr Beck präsentiert anhand einer graphischen Darstellung den aktuellen Stand zu den bestehenden Verkehrsanordnungen für Laage und die OT. Frau Hünecke erklärt, dass diese Aufstellung den Aus- schussmitgliedern bereits bekannt ist, da diese zu der Beratung im Ausschuss vorlag.

Herr Larsson äußert, dass jedem Ortskundigen die Straßenverhältnisse in Laage bekannt sind. Be- dingt durch die örtlichen Gegebenheiten ist es auf einigen Straßen überhaupt nicht möglich, schneller als 30 km/h zu fahren (z. B. Rosmarinstraße, Wallstraße, Baustraße). Seiner Meinung nach sollten zu den angesprochenen Schwerpunkten Lösungen gefunden werden. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass in der Wallstraße (Einbahnstraße) die Durchfahrt der FFw im Einsatzfall problema- tisch sein wird. Dieses Problem sollte verkehrstechnisch gelöst werden. Aus seiner Sicht sind zusätzli- che Einführungen von Tempo-30-Zonen nicht erforderlich.

Herr Kulik fragt, ob bzw. wieviel Unfälle im Stadtbereich aufgrund erhöhter Geschwindigkeit passier- ten. Hierzu gibt es keine Aussagen. Er ist ebenfalls der Meinung, dass weitere Einrichtungen von 30- Zonen nicht notwendig sind.

Frau Hünecke informiert, dass die Verwaltung für den Bereich St.-Jürgen-Str. Höhe Schulstraße die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beantragte. Aufgrund dessen führte die Verkehrsbehörde eine Verkehrsdatenerfassung über einen Zeitraum von 5 Tagen durch. Entsprechend dieser Erfas- sung betrug die durchschnittlich gefahrene Höchstgeschwindigkeit in beiden Verkehrsrichtungen 40 bis 41 km/h, die Mindestgeschwindigkeit lag zwischen 29 und 32 km/h. Aufgrund dieser Werte wurde ein Mittelwert von 36 -38 km/h errechnet. In den letzten drei Jahren gab es in dem Bereich einen Un- fall mit Blechschaden. Die Straßenverkehrsbehörde wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Be- schränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dürfen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahr besteht, die das allgemeine Risiko einer Beein- trächtigung erheblich übersteigt. Im Ergebnis wurde der Antrag abgelehnt.

Herr Hahn schließt sich der Meinung von Herrn Larsson an. Er hält es ebenfalls nicht für sinnvoll, für die beantragten Straßen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beantragen. Gerade auch im Bereich der Kirche ist aufgrund der Straßenverhältnisse ein schnelleres Fahren als 30 km/h kaum möglich. Die bereits in der vorherigen Sitzung angesprochenen Schwerpunkte sollten gelöst werden. Weitere Änderungen sind seines Erachtens nicht notwendig.

Herr Selck äußert, dass nicht erst ein Personenschaden entstehen sollte, bevor man handelt. Seiner Meinung nach ist die Aussage, dass auf bestimmten Straßen nicht schneller als 30 km/h gefahren werden kann, kein Argument, den Antrag abzulehnen. Außerdem fahren nicht nur Ortskundige durch Laage. Den Ortsunkundigen sind die Gegebenheiten in Laage nicht bekannt.

In der Paul-Korff-Allee, insbesondere im Kurvenbereich (Höhe Bolzplatz) wird teilweise sehr schnell gefahren. In dem Bereich spielen regelmäßig die Kinder mit dem Ball, der auch mal auf die Straße rollt. Dieser Bereich stellt seines Erachtens eine Gefahrenstelle dar.

Die Fritz-Kähler-Straße hat eigentlich die Charakteristik einer Spielstraße. Es handelt sich um eine ge- pflasterte Straße ohne angrenzenden Gehweg. Für ihn ist es unverständlich, dass auf dieser Straße eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist. Dies betrifft den gesamten Wohnpark Schwendnißtan- nen. In allen anderen Wohngebieten in Laage beträgt die zulässige Geschwindigkeit 30 km/h. In die- sen Wohngebieten sind außerdem Gehwege angeordnet.

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– Kreuzungsbereich Schulstraße/ Sankt-Jürgen-Straße (Richtung Schule)
– Kreuzungsbereich Paul-Lüth-Straße/ Breesener Straße (Wohnhaus Schmidtke) – Kreuzungsbereich Sankt-Jürgen-Straße/ Breesener Straße,

Auch der Denkmalsweg ist für ihn ein Diskussionspunkt. Hier ist für ihn nicht erkennbar, welche Ge- schwindigkeitsbegrenzung tatsächlich gilt.

Herr Precht fragt, ob für die OT Kritzkow, Liessow, Breesen und Schweez ebenfalls Prüfungen vorge- nommen wurden.

Herr Selck antwortet, dass in der Fraktionssitzung lediglich ein Vorschlag hinsichtlich des OT Drölitz, Am Schmooksberg eingebracht wurde. Der Antrag bezieht sich jedoch auch auf die OT.

Herr Pieper äußert, dass er täglich mehrfach durch Laage fährt. Im Bereich der St.-Jürgen-Str./Schul- straße herrscht morgens ein großes Verkehrschaos, wenn die Schüler von ihren Eltern zur Schule ge- fahren werden. Dies betrifft auch die Zufahrt über den Denkmalsweg. Seines Erachtens ist es wichtig, im Bereich des Schulgeländes eine vernünftige Parkplatzsituation zu schaffen.

Was den Verkehr in der Paul-Korff-Allee (Kurvenbereich) im Wohngebiet Schwendnißtannen betrifft, stimmt Herr Pieper Herrn Selck teilweise zu. In dem Kurvenbereich könnte tatsächlich über eine Ge- schwindigkeitsreduzierung nachgedacht werden.

In der Otto-Intze-Straße ist seiner Erfahrung nach kaum Verkehr zu verzeichnen. Hier sieht er keiner- lei Gefährdung. In die Fritz-Kähler-Straße fahren fast nur Anwohner und diese kennen die Gegeben- heiten.

Eine freiwillige Beschilderung befürwortet Herr Pieper nicht. Letztlich sollte jeder Fahrzeugführer ei- genverantwortlich fahren.

In der Straße des Friedens würde die Einrichtung einer 30-Zone seiner Einschätzung nach keine Er- leichterung schaffen. Hier ist zu beachten, dass die Anwohner ihr Fahrzeug auf der Straße parken. Dadurch kommen zwei Fahrzeuge im Begegnungsverkehr nicht aneinander vorbei, d.h. der Fahrzeug- führer mit dem Hindernis auf seiner Seite muss zunächst das entgegenkommende Fahrzeug vorbei- lassen. Aufgrund dessen kann dort auch nicht sonderlich schnell gefahren werden.

Herr Selck äußert, dass bei der Prüfung und Bewertung der Sachlage nicht grundsätzlich von den Ortskundigen ausgegangen werden sollte. Er hält es für sinnvoll, das gewünschte Tempo mit einem Schild auszuweisen, auch wenn es sich hier um ein Freiwilliges 30-Schild handelt, welches letztlich an die Eigenverantwortung appelliert.

Herr Pieper bittet um Abstimmung.

Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem Antrag der FDP-Fraktion nicht zu.

Gesetzliche Zahl der Mitglieder: 7 davon anwesend: 6 Ja- Stimmen: 0 Nein- Stimmen: 5 Stimmenthaltungen: 1

[…]

Quelle: Protokoll der Stadt Laage (PDF)

Auszug aus dem Protokoll des Hauptausschusses vom 12.05.2021:

[…] zu 7 Beauftragung zur Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur Einrichtung von Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet – Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu dem Antrag der FDP-Fraktion der Stadtvertretung Laage vom 26.09.2019
Vorlage: DSII/01-2019-060-1

Herr Anders informiert, dass die FDP-Fraktion der Stadtvertretung Laage mit Datum vom 26.09.2019 einen Antrag zur Erstellung eines Umsetzungskonzeptes zur Einrichtung von Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet stellte. Dieser Antrag wurde durch die Stadtvertretung in den Ausschuss für Stadtentwick- lung verwiesen. Die Beratung erfolgte am 11.03.2020. Die Mitglieder des Ausschusses für Stadtent- wicklung sahen nicht das Erfordernis zur Änderung der bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnun- gen. Es wurden einige Verkehrsschwerpunkte angesprochen und aufgenommen, die von der Verwal- tung geprüft werden sollten.

Herr Selck erklärt, dass im Nachgang keine abschließende Beratung durch die Stadtvertretung erfolg- te. Nach wiederholter eingehender Beratung innerhalb der Fraktion hat die FDP-Fraktion nunmehr ei- nen Änderungsantrag zu dem Ursprungsantrag gestellt.

In dem Beschlussvorschlag wurden die Straßen konkret benannt, für die aus der Sicht der FDP eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erforderlich wäre. Zum dem Änderungsantrag können wie- derum Änderungsanträge gestellt werden, sofern einzelne Straßen nicht gewünscht oder aber zusätz- lich aufgenommen werden sollen. So hat beispielsweise Herr Boldt die Dörpstraat in Kritzkow angege- ben.

Frau Schmidt äußert, dass hier der Verfahrensablauf nicht richtig ist. Wie gerade auch dargestellt wur- de, ist die Ursprungsvorlage DSII/01-2019-060 zur Beratung und Beschlussfassung durch die Stadt- vertretung eingebracht worden. Die Vorlage wurde im Ausschuss beraten. Es wurden Schwerpunkte benannt, die die Verwaltung klären sollte. Eine weitere Beratung mit entsprechender Empfehlung er- folgte nicht durch den Ausschuss. Außerdem wurde die Vorlage nicht zur abschließenden Entschei- dung an die Stadtvertretung weiterverwiesen.

Ihres Erachtens sollte zunächst über die Ursprungsvorlage entschieden werden, zu der dann wieder- um ein Änderungsantrag gestellt werden kann.

Herr Anders stimmt Frau Schmidt hier zu und äußert, dass die ursprüngliche Vorlage DSII/01-2019- 060 in diesem Fall auf die Tagesordnung der Stadtvertretersitzung gesetzt wird.

Frau Schmidt nimmt nunmehr Bezug auf den Inhalt und fragt, inwieweit die in der Ausschusssitzung angesprochenen Punkte bearbeitet wurden. Die entsprechende Zuarbeit sollte zur abschließenden Beratung in der Stadtvertretersitzung vorliegen. Entsprechend dem Beschlussvorschlag der FDP- Fraktion soll eine Beantragung von verkehrsrechtlichen Anordnungen beim Landkreis erfolgen. Mögli- cherweise ist die Umsetzung rechtlich gar nicht möglich. Dies sollte im Vorfeld geklärt werden.

Herr Selck erläutert, dass der Vorschlag seines Erachtens klar formuliert wurde, nämlich, dass die Stadtvertretung den Bürgermeister beauftragt, die Beantragungen vorzunehmen. Natürlich besteht die Möglichkeit, dass der Landkreis die Anträge für einige Straßen ablehnt. Aber zunächst muss die Stadtvertretung sich darüber einig sein, für welche Bereiche bzw. Straßen die zulässige Höchstge- schwindigkeit auf 30 km/h durch verkehrsrechtliche Anordnungen beantragt werden soll.

Im Ursprungsantrag sollte die Verwaltung mit einem Umsetzungskonzept beauftragt werden, d. h. die Stadtverwaltung sollte prüfen, für welche Straßen die Einführung einer Tempo-30-Zone sinnvoll wäre. Nunmehr hat die Fraktion sich Gedanken gemacht und die Straßen konkret benannt. Deswegen wur- de der Änderungsantrag gestellt.

Frau Hünecke erklärt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung das Thema Einführung von Tempo- 30-Zonen aufgrund des Antrages der FDP-Fraktion besprochen hatte. Die Verwaltung hatte eine Be- standsaufnahme über die bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen in der Stadt Laage und ihrer Ortsteile erarbeitet und an alle Fraktionen gegeben mit der Bitte um Prüfung und Meinungsäußerung. Zu der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung lagen keine Anmerkungen und Hinweise vor. In der Beratung zu dem Thema äußerte die Mehrheit der Ausschussmitglieder, dass innerhalb des Stadt- gebietes kaum mehr als 30 km/h gefahren werden kann. Dies wurde in der Beratung zu dem Ände- rungsantrag der FDP-Fraktion 12.05.2021 wiederholt geäußert.

In der Sitzung am 11.03.2020 wurden einige Punkte angesprochen, die die Verwaltung prüfen sollte. Zum einen ging es um den Einfahrtsbereich in die Straße des Friedens – Hauptstraße. Ein Anwohner äußerte, dass die Verkehrszeichen ungünstig aufgestellt sind, viele Fahrzeuge würden mit erhöhter Geschwindigkeit fahren. Die Verwaltung hat das Thema mit der Polizei und der Straßenverkehrsbe- hörde besprochen. Die Straßenverkehrsbehörde teilte nach der Prüfung mit, dass die Verkehrsschil- der gut einsehbar seien. Nach geltendem Recht kann eine Umsetzung der Verkehrszeichen nicht nachvollzogen werden.

Außerdem führte die Verkehrsbehörde eine Verkehrszählung durch, um zu ermitteln, wie viele Fahr- zeuge in dem Bereich durchschnittlich pro Tag fahren. Im Ergebnis wurden 3.228 Fahrzeuge pro Tag ermittelt. Von diesen Fahrzeugen haben 33 (0,1 %) die zugelassene Geschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Das Straßenbauamt erstellte ein Lärmschutzgutachten. Entsprechend dem Gutachten liegen die Werte im Normbereich. Der Anwohner wurden über den Sachstand informiert.

Ein aus der Sicht des Ausschusses wesentlicher Verkehrsschwerpunkt ist der Kreuzungsbereich St.- Jürgen-Str./Schulstraße. Für diesen Bereich wurde ebenfalls eine Verkehrsdatenerfassung durchge- führt. Es wurde eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 36 – 38 km/h ermittelt. In diesem Bereich passierte in den letzten drei Jahren ein Unfall mit Blechschaden.

Für die Dörpstraat in Kritzkow wurde mehrfach die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bei der Verkehrsbehörde des Landkreises beantragt. Die Anträge wurden immer wieder abgelehnt mit der Be- gründung, dass Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden dür- fen, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahr besteht, die das allgemeine Ri- siko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Ansonsten ist ganz klar die Geschwindigkeit auf 50 km/h innerorts geregelt.

Als weitere Schwerpunkte werden die Kreuzungsbereiche Paul-Lüth-Straße/ Breesener Straße, Sankt-Jürgen-Straße/ Breesener Straße und der Einfahrtsbereich Breesener Str. 1 angesehen. Hier wurde angeregt, die Anzahl der Stellflächen zu reduzieren, um eine bessere Einsicht in die Bereiche zu gewährleisten. Die Verwaltung wird hierzu zur nächsten Sitzung des Ausschusses entsprechende Vorschläge vorbereiten. Für das Sperren von Stellflächen ist ebenfalls eine verkehrsrechtliche Anord- nung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Herr Selck äußert, dass in dem Wohngebiet Schwendnißtannen die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h und in den anderen Wohngebieten in Laage 30 km/h beträgt. Er hinterfragt den Grund für die un- terschiedliche Handhabung.

Frau Hünecke erklärt, dass sie die Anfrage nicht beantworten kann. Die Beantragung für das Wohnge- biet Schwendnißtannen kann jederzeit erfolgen.

Herr Schwießelmann äußert, dass seines Erachtens nicht für alle aufgeführten Straßen 30-Zonen ein- gerichtet werden sollten. Seiner Meinung nach sollte im Vorfeld der Stadtvertretersitzung eine gewisse Einigkeit hinsichtlich der Straßen bestehen, um unendlich lange Diskussionen zu vermeiden. Dies ist für ihn nicht erkennbar und somit nicht zielführend.

Herr Anders erklärt, dass jede Fraktion das Recht hat, Anträge und Änderungsanträge zu stellen. Letztlich sollte darüber entschieden werden.

Herr Hütten äußert, dass seiner Meinung nach an den Ortseingängen von Laage Schilder aufgestellt werde könnten, dass im gesamten Stadtgebiet Tempo 30 gilt.

Herr Selck äußert, dass es für ihn nicht nachvollziehbar ist, die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 hm/h abzulehnen, weil auf einigen Straßen kaum schneller als 30 km/h gefahren werden kann. Dies ist seiner Meinung nach kein Argument.

Um eine lange Diskussion in der Stadtvertretersitzung am 02.06.2021 zu vermeiden, könnten sich die Fraktionen im Vorfeld der Sitzung abstimmen, für welche Straßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h beantragt werden soll.

Frau Schmidt befürwortet diesen Vorschlag.

Frau Schmidt nimmt Bezug auf den Beschlussvorschlag und äußert, dass die Stadt Laage ihres Er- achtens keine verkehrsrechtlichen Anordnungen erlassen darf.

Herr Anders gibt Frau Schmidt diesbezüglich Recht. Er erklärt, dass er die FDP-Fraktion darüber be- reits informierte.

Herr Precht äußert, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zum einen der Ist-Zustand über die bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen und zum anderen die von der FDP-Fraktion beantragten zusätzlichen Geschwindigkeitsreduzierungen graphisch gegenübergestellt wurden. Aus seiner Sicht besteht kein weiterer Regelungsbedarf. Er wird dem Antrag der FDP-Frakti- on nicht zustimmen.

Herr Hütten äußert, dass bei der Betrachtung der Straßen auch die OT mit einbezogen werden soll- ten.

Herr Selck äußert, dass der Antrag auch so verstanden werden sollte. Für die OT wurden bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage keine weiteren Vorschläge eingebracht.

Herr Anders bittet um Abstimmung zum Änderungsantrag. In der Stadtvertretersitzung am 02.06.2021 wird über den Grundantrag mit dem Änderungsantrag entschieden.

Beschlussempfehlung:

Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu dem Antrag der FDP-Fraktion der Stadtvertretung Laage vom 26.09.2019.

Gesetzliche Zahl der Mitglieder: 8 davon anwesend: 8 Ja- Stimmen: 4 Nein- Stimmen: 2 Stimmenthaltungen: 2

[…]

Quelle: Protokoll der Stadt Laage (PDF)

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