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KI-Kompetenzpflicht

Begriffskarte: KI-Kompetenzpflicht – Wissen von Michael Selck

Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) gilt seit dem 2. Februar 2025. Sie verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, etwa durch Schulungen, Leitlinien und Einweisungen, die zum jeweiligen Einsatzkontext passen.

Was bedeutet KI-Kompetenzpflicht?

Die KI-Kompetenzpflicht ist eine der ersten Regeln des EU AI Act, die tatsächlich greifen. Die Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und wird stufenweise wirksam; Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Er verlangt von Anbietern und Betreibern von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Was KI-Kompetenz ist, beschreibt die Verordnung selbst: die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich ihrer Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein.

Betroffen ist weit mehr als die Softwarebranche. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt – also jeder Betrieb, in dem Mitarbeitende dienstlich mit einem Chat-Assistenten arbeiten, KI-Funktionen im Office-Programm nutzen oder auf dessen Website ein Chatbot antwortet. Eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Der Maßstab ist aber bewusst offen formuliert: „nach besten Kräften“ und „ausreichend“, unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Erfahrung, Ausbildung und dem Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird. Ein vorgeschriebenes Zertifikat, einen festen Stundenumfang oder einen bestimmten Anbieter kennt das Gesetz nicht.

Von Nachbarbegriffen lässt sich die Pflicht klar abgrenzen. Die KI-Schulung ist eine Maßnahme, die Kompetenzpflicht die Anforderung dahinter: Die Schulung ist der häufigste, aber nicht der einzige Weg – eine KI-Richtlinie, die Einweisung am Arbeitsplatz und eine feste Ansprechperson gehören ebenso dazu. Die Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50, seit dem 2. August 2026 wirksam, richtet sich nach außen: Kunden sollen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen oder KI-erzeugte Inhalte vor sich haben. Die Kompetenzpflicht richtet sich nach innen, an das eigene Team. Die Pflichten für Hochrisiko-KI, etwa im Personalwesen, gehen deutlich weiter, bis zur menschlichen Aufsicht durch eigens befähigte Personen; dort ist die Kompetenzpflicht nur das Fundament. Und eine Datenschutzschulung nach DSGVO ersetzt sie nicht, auch wenn sich beide gut verbinden lassen.

Im Zusammenspiel mit anderen Begriffen wird der praktische Kern sichtbar. Welche KI ein Betrieb sinnvoll einsetzt, klärt eine KI-Potenzialanalyse; wer KI einführt, sollte die Kompetenzpflicht von Anfang an mitplanen, typischerweise gemeinsam mit einem KI-Berater. Besonders deutlich wird sie, sobald ein digitaler Mitarbeiter Aufgaben im Hintergrund übernimmt: Wer dessen Ergebnisse prüft, muss wissen, wo solche Systeme typischerweise Fehler machen. Dieser Eintrag ist eine praktische Einordnung, keine Rechtsberatung.

KI-Kompetenzpflicht kurz erklärt: die wichtigsten Punkte

  • Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – ohne Ausnahme für kleine Unternehmen, aber mit einem Aufwand, der sich an Größe und Einsatz orientiert.
  • Erfasst sind die eigenen Beschäftigten und Personen, die im Auftrag des Betriebs mit KI arbeiten, etwa Freelancer oder externe Kräfte.
  • „Ausreichend“ hängt vom Einsatz ab: Wer KI für Textentwürfe nutzt, braucht weniger Tiefe als ein Betrieb, der KI bei Personal- oder Kundenentscheidungen einsetzt.
  • Vorgeschrieben sind weder Zertifikat noch Prüfung noch ein bestimmter Anbieter – es zählt, dass die Maßnahmen sinnvoll sind und nachvollziehbar dokumentiert werden.
  • Sanktionen regeln die Mitgliedstaaten; praktisch wichtiger ist die Frage nach der Befähigung, wenn ein KI-Fehler oder ein Datenabfluss Schaden anrichtet.

KI-Kompetenzpflicht in der Praxis

  • Ingenieurbüro mit privaten KI-Konten: Mehrere Mitarbeitende formulieren Berichte und E-Mails mit selbst eingerichteten Chat-Assistenten, freigegeben hat das niemand. Der erste Schritt ist ein Werkzeug-Inventar, danach folgen eine einseitige KI-Richtlinie – welche Daten in welches Werkzeug dürfen und welche nie – und eine halbtägige Schulung. Teilnehmerliste, Inhalte und Richtlinie liegen anschließend in einer Mappe: Das ist der Nachweis.
  • Handwerksbetrieb mit KI-Angebotsentwürfen: Nur das Büro und der Meister arbeiten mit KI. Für sie reicht eine kurze, konkrete Einweisung mit einer klaren Regel: Jeder Entwurf wird vor dem Versand geprüft, Mengen und Preise werden nie ungeprüft übernommen. Für die Monteure genügt die Vorgabe, dass Kundendaten nicht in private KI-Apps gehören.
  • Dienstleister mit Website-Chatbot und Bewerbervorauswahl: Das Kundendienst-Team muss wissen, wie der Chatbot antwortet, wo er irrt und wann ein Mensch übernimmt; die Kennzeichnung nach Artikel 50 kommt hinzu. Die geplante KI-Vorsortierung von Bewerbungen fällt dagegen in einen Hochrisiko-Bereich – die Personalabteilung braucht vor dem Start eine deutlich tiefere Befähigung, und weitere Pflichten müssen geprüft werden.

Woran Sie eine gute Umsetzung der KI-Kompetenzpflicht erkennen

  1. Es gibt eine aktuelle Liste, welche KI-Werkzeuge im Betrieb genutzt werden, von wem und wofür.
  2. Eine schriftliche KI-Richtlinie regelt, welche Daten in welche Werkzeuge dürfen und wer KI-Ergebnisse vor der Verwendung prüft.
  3. Die Befähigung ist nach Rollen gestaffelt: Grundlagen für alle, Vertiefung für Kundenkontakt, Personal und die verantwortliche Person für KI.
  4. Teilnahme, Datum und Inhalte sind dokumentiert und an einem Ort abgelegt, den auch eine Vertretung findet.
  5. Die Auffrischung ist eingeplant – mindestens einmal im Jahr und immer dann, wenn ein neues KI-Werkzeug eingeführt wird.

Typische Fehler

  • „Bei uns nutzt niemand KI“: KI steckt längst in E-Mail-Programm, Textverarbeitung, Übersetzungsdienst und auf dem privaten Smartphone. Diese Schatten-KI wird genutzt, ohne dass jemand weiß, welche Daten wohin fließen.
  • Das pauschale Verbot: Es löst das Problem nicht, es verschiebt die Nutzung ins Unsichtbare – und der Betrieb verschenkt den Nutzen, den geregelte KI im Alltag bringt.
  • Zertifikat statt Betriebsbezug: Ein allgemeiner Online-Kurs ohne Bezug zu den eigenen Werkzeugen, Daten und Regeln erzeugt eine Urkunde, aber kaum Kompetenz.
  • Einmal und nie wieder: Werkzeuge und Funktionen ändern sich laufend. Eine Schulung von vor zwei Jahren deckt die heute genutzte KI oft nicht mehr ab.

Mein Bezug

Ich bin selbst Unternehmer und arbeite in unseren eigenen Firmen täglich mit KI, bis hin zu digitalen Mitarbeitern, die Aufgaben im Hintergrund vorbereiten. Als zertifizierter KI-Manager und BAFA-akkreditierter Berater begleite ich Betriebe in Rostock, Mecklenburg-Vorpommern und Norddeutschland dabei, die Kompetenzpflicht pragmatisch zu erfüllen: Werkzeug-Inventar, KI-Richtlinie, Schulung nach Rollen und eine Mappe mit allen Nachweisen. Wie das konkret aussieht, beschreibe ich ausführlich im Beitrag zur KI-Schulung für Mitarbeiter nach EU AI Act. Wer zugleich herausfinden will, wo KI im eigenen Betrieb wirklich entlastet, verbindet das oft mit einem halbtägigen KI-Workshop.

Zur Förderung bleibe ich ehrlich: Reine Schulungen sind in der BAFA-Beratungsförderung in der Regel nicht förderfähig. Ist die Schulung Teil einer Beratung, in der Prozesse analysiert, ein KI-Konzept erarbeitet und Regeln für den Betrieb entwickelt werden, kann der beratende Anteil gefördert werden – in Mecklenburg-Vorpommern mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten, bemessen an höchstens 3.500 Euro netto je Beratung. Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden und ist nach aktuellem Stand nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Details stehen in meinem Beitrag zur BAFA-Beratungsförderung 2026.

Erstgespräch

Erfüllt Ihr Betrieb die KI-Kompetenzpflicht schon?

Im Erstgespräch gehen wir durch, welche KI bei Ihnen heute genutzt wird, welcher Schulungsumfang zu Ihrem Betrieb passt und ob sich Teile davon im Rahmen einer geförderten Beratung umsetzen lassen.

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Weiterführende Beiträge

Häufige Fragen zu KI-Kompetenzpflicht

Was ist die KI-Kompetenzpflicht?

Die KI-Kompetenzpflicht ist die Pflicht aus Artikel 4 des EU AI Act, nach besten Kräften für ausreichende KI-Kompetenz der Beschäftigten zu sorgen, die mit KI-Systemen arbeiten. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.

Gilt die KI-Kompetenzpflicht auch für kleine Unternehmen?

Ja, eine Ausnahme für kleine Unternehmen gibt es nicht. Betroffen ist jeder Betrieb, in dem Mitarbeitende KI dienstlich nutzen; der Aufwand darf sich aber an der Größe des Betriebs und an der Art des KI-Einsatzes orientieren.

Ist eine KI-Schulung für Mitarbeiter Pflicht?

Eine bestimmte Schulungsform schreibt das Gesetz nicht vor, verlangt sind angemessene Maßnahmen. In der Praxis ist eine kurze, auf den Betrieb zugeschnittene und dokumentierte Schulung, ergänzt um eine KI-Richtlinie, der einfachste Weg, die Pflicht nachvollziehbar zu erfüllen.

Brauche ich ein Zertifikat als Nachweis?

Nein, ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist eine nachvollziehbare Dokumentation: wer wann geschult wurde, welche Inhalte vermittelt wurden und welche Regeln im Betrieb gelten.

Was passiert, wenn ein Betrieb die KI-Kompetenzpflicht ignoriert?

Wie Verstöße geahndet werden, regeln die Mitgliedstaaten, die Aufsicht liegt bei nationalen Behörden. Praktisch schwerer wiegt, dass nach einem Datenabfluss oder einer ungeprüften KI-Antwort mit Schaden gefragt wird, ob die Beschäftigten befähigt waren – ohne Nachweis fehlt dann die Antwort.